Beschlussvorlage - 0459/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen für den Standort Emst hier:a) Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrensb) Beschluss als städtebauliches Eintwicklungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Lina Kluge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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11.06.2024
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
b) Somit beschließt der Rat der Stadt Hagen die Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zum Standort Emst als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Hagener Einzelhandels.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept zum Standort Emst wurde Anfang des Jahres in den politischen Gremien beraten (s. Vorlage Nr.: 0073/2024) und die Verwaltung beauftragt das Beteiligungsverfahren durchzuführen. In Anlehnung an die Vorgaben von § 3 und § 4 BauGB hat im Zeitraum 04.03.-05.04.2024 eine Träger – und Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.
Begründung
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Hagen wurde vom Rat der Stadt Hagen am 21.09.2023 beschlossen. Wesentliche Aufgaben des Einzelhandelskonzeptes sind die räumlich-funktionale Festlegung der Zentren, das Aufzeigen zukünftiger Entwicklungsperspektiven sowie die Schaffung städtebaulicher und bauleitplanerischer Grundlagen zur Bewertung von Ansiedlungsvorhaben.
Das beschlossene Einzelhandelskonzept empfiehlt für den Nahversorgungsstandort Emsterfeld den Ausbau der wohnungsnahen Versorgung mit dem Ziel, durch Ergänzung des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes ein Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Der vorliegende Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Standort Emst setzt diese Handlungsempfehlung konzeptionell um. Dabei wird das Nahversorgungszentrum Emst als zu entwickelnder zentraler Versorgungsbereich (ZVB) in das Zentrenkonzept der Stadt Hagen aufgenommen.
Mit Beschluss des Rates vom 15.02.2024 wurde die Verwaltung beauftragt das Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024):
I. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung:
Im Rahmen der Beteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen:
II. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Im Rahmen der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, Arnsberg, Schreiben vom 03.04.2024 – keine Bedenken/Anregungen
2. Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 35, Essen, Schreiben vom 28.03.2024
3. SIHK Hagen, Bahnhofstraße 18, Hagen, Schreiben vom 05.04.2024 – keine Bedenken/Anregungen
4. Stadt Iserlohn, Bömbergring 37, Iserlohn, Mail vom 07.03.2024 – keine Beden-ken/Anregungen
5. Stadt Dortmund, Burgwall 14, Dortmund, Mail vom 06.03.2024 – keine Beden-ken/Anregungen
6. Stadt Herdecke, Nierfeldstraße 4, Herdecke, Schreiben vom 03.04.2024 – keine Bedenken/Anregungen
7. Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, Lüdenscheid, Mail vom 25.03.2024
8. Umweltamt Stadt Hagen, Rathausstr. 11, Hagen, Schreiben vom 05.04.2024
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägungstabelle aufgeführt und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Es sind keine Anpassungen der Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zum Standort Emst erfolgt.
Folgende Anlagen liegen bei:
Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: Original Stellungnahmen
Anlage 3: Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Standort Emst
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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966,4 kB
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