Beschlussvorlage - 0157/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung nimmt die Anregung zur Kenntnis und sieht von einer Weiterleitung an den Fachausschuss bzw. die Bezirksvertretungen ab.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 13.08.2023 regte Frau D. an, die Spielplätze in Hagen in der Winterzeit ab ca. 16.00 Uhr zu beleuchten und machte darauf aufmerksam, dass

-          in anderen Städten die Spielplätze auch nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet werden

-          in der Herbst- und Winterzeit ab 16.00 Uhr nicht mehr draußen gespielt werden könnte und

-          es im Innenbereich lediglich kostenpflichtige Indoorspielplätze gibt.

-           

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Gegensatz zur Straßenbeleuchtung handelt es sich bei der Spielplatzbeleuchtung ausdrücklich um eine freiwillige Leistung. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung laut § 82 GO ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg diesem Vorhaben nicht zustimmen würde.

Zudem regelt die Spielflächensatzung, dass das „Spielen von 8.00 bis 22.00 Uhr oder bis zum Einbruch der Dunkelheit“ gestattet ist. So wird sichergestellt, dass alle Spielgeräte bei Tageslicht gut sichtbar und sicher benutzt werden können.

Neben der vorgenannten finanzwirtschaftlichen Begründung wären weitere Aspekte, wie bespielweise mögliche „Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern durch zusätzliche Lärmbelästigung“ sowie der „Umwelt- und Tierschutz“ vor dem Hintergrund der „Lichtverschmutzung“ zu berücksichtigen.

Die Verwaltung sagt zu, die Anregung der Antragstellerin fachlich zu unterstützen, sofern diese von einer Bürgerinitiative im Rahmen einer Spielplatzpatenschaft umgesetzt und begleitet wird und den städtischen Haushalt nicht belastet.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Ohne Bindung

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

gez. Henning Keune

Techn. Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.06.2024 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - zur Kenntnis genommen