Berichtsvorlage - 0490/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Geschäftsordnung der Sozialraumteams der Stadt Hagen zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Geschäftsordnung der Sozialraumteams der Stadt Hagen ist als Anlage beigefügt und tritt mit der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss in Kraft.

 

Begründung

 

Die Bedeutung und Aufgaben der Sozialraumteams für die Stadt Hagen wurden im Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) 2015-2020 definiert und im KJFP 2021-25 fortgeschrieben. Sozialraumteams haben das Ziel, den Austausch von Fachkräften zu fördern, um den vielfältigen Herausforderungen und Problemlagen in einem Sozialraum zu begegnen. Das Wohl der im Stadtteil lebenden jungen Menschen und deren Familien ist übergeordnetes Ziel der Aktivitäten des Sozialraumteams.

Angesprochen werden i.d.R. Akteur*innen aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, ASD, OGS, Schulleitungen, Familienzentren und weitere Angebote.

 

Folgende Sozialraumteams bestehen aktuell in der Stadt Hagen:

         Wehringhausen

         Altenhagen

         Zentrum/Remberg

         Vorhalle

         Eilpe

         Haspe-Zentrum

Die Gründung weiterer Sozialraumteams ist möglich. Hierzu bedarf es einer Absprache innerhalb des Fachbereichs Jugend und Soziales der Stadt Hagen zwischen Jugendhilfeplanung und Jugendförderung, auch um die personellen Ressourcen zur Geschäftsführung sicherzustellen.

 

Die Zusammenarbeit der Fachkräfte freier und öffentlicher Träger in den Sozialraumteams ist seit vielen Jahren erfolgreich die Treffen werden sehr gut angenommen und schaffen Transparenz und Vernetzung.

Bisher gab es im Gegensatz zu anderen Gremien wie den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII jedoch keine schriftlich fixierten Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit in den Sozialraumteams. Diese Rahmenbedingungen sind nun in der vorliegenden Geschäftsordnung formuliert, um (auch bei Personalwechseln) eine Kontinuität und Transparenz zu schaffen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

Martina Soddemann, Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.06.2024 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen