Beschlussvorlage - 0366/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung gem. § 69 LG NRW zur Errichtung von zwei Wohnhäusern im Bereich des Bebauungsplans "Garenfeld Gräweken".
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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02.05.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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04.05.2006
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Sachverhalt
Der unteren Landschaftsbehörde liegen Anträge auf Befreiung von den Schutzfestsetzungen (LSG) des Landschaftsplanes für zwei Bauvorhaben vor, die im Bereich des gepl. Bebauungsplanes Nr. 5/00 (523) –Garenfeld Gräweken- erstellt werden sollen. Dieser Bebauungsplan steht kurz vor dem Satzungsbeschluss, eine vorzeitiger Baubeginn soll allerdings nach Angaben der Antragsteller herbeigeführt werden, um zusätzliche finanzielle Belastungen im Rahmen der Baufinanzierung zu vermeiden.
Nach Angaben des Ressorts Stadtplanung vom 27.03.06 ist der Stand nach § 33 BauGB erreicht, dem vorzeitigem Baubeginn steht allerdings noch die Schutzfestsetzung als Landschaftsschutzgebiet im Wege.
Der unteren
Landschaftsbehörde liegen Anträge auf
Befreiung von den Schutzfestsetzungen des Landschaftsplanes, hier Verbot 6 für
alle Landschaftsschutzgebieten – Errichtung baulicher Anlagen - nach § 69
aa LG NRW) (besondere Härte) für die Bauvorhaben Nr. 9 u. 11 (s. Anlage) vor,
die im Bereich der ehemaligen Reithalle (Hofstelle Lobbe) erstellt werden
sollen. Als Begründungen für die Anträge noch kurz vor dem geplanten
Satzungsbeschluss im Juni/Juli, und damit der Rechtskraft des B-Planes, werden
seitens der Antragsteller zusätzliche finanzielle Belastungen im Rahmen der
Baufinanzierung angeführt. Nach Angaben des Ressorts Stadtplanung vom 27.03.06
ist der Stand nach § 33 BauGB erreicht, dem vorzeitigem Baubeginn steht
allerdings noch die Schutzfestsetzung als Landschaftsschutzgebiet im Wege.
Das B-Planverfahren wurde 2001 eingeleitet, im Jahr 2003 und 2005 fanden Erweiterungen um die ehem. Hofstelle Lobbe und um den östlichen Bereich statt.
Die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden im Januar/Februar 2006 statt. Es ist geplant, den Bebauungsplan im Juni/Juli 2006 rechtskräftig werden zu lassen
Ein Antrag auf Befreiung in dem Bereich der ehem. Reithalle
ist dem Beirat bereits im Jahr 2003 zum Beschluss vorgelegt worden, der Beirat
konnte damals aus "rechtlichen und formalen Gründen" (LSG,
keine Privilegierung des Vorhabens) aber nicht zustimmen, sah "jedoch
aufgrund der aktuellen Nutzung und der Aussage des in Aufstellung befindlichen
... B-Plans keine wesentlichen Gründe gegen die Erteilung einer Befreiung"
(Beschluss vom 8.10.03 TOP 11).
Weiterhin hatte der Landschaftsbeirat im Rahmen des Beschlusses zur Offenlage in seiner Sitzung am 6.12.05 folgenden Beschluss gefasst:
"Der
Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Bebauungsplanentwurf
Nr. 5/00 (523)- Garenfeld Gräwecken- abzulehnen, weil:
keine Kompensation im
Bereich des Plangebietes vorgesehen ist,
obgleich dies möglich wäre (siehe den parallel beratenen Bebauungsplan
Nr. 4/02 (545) Gewerbliche Baufläche Villigster Straße/ Steinbergweg) und
kein gleichartiger
Ausgleich vorgenommen wurde.
Der Landschaftsbeirat
bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob von der Planung eine
Kompensationsfläche im Bereich der Hofesstelle Lobbe (Obstwiese) betroffen ist
und damit doppelt zu kompensieren wäre."
Diesem Beschluss des Beirates folgt der Investor bei der Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Beitrages zum Satzungsbeschluss (s. gleichzeitig verteilte Vorlage des Planungsamtes) dahingehend, dass als Ausgleich im Bereich der neuen Hofstelle Lobbe eine Obstwiese angelegt wird (Kompensationsverpflichtungen aus diesem Bauvorhaben sind hierbei berücksichtigt), und östlich des Kumschedebaches auf ca. 1,3 ha ein Umbau von Nadelwald in Laubwald stattfindet.
Ein weiterer Umbau von Nadelwald
in Laubwald (ca. 1 ha) verbleibt allerdings im Hagener Süden. Die Verpflichtung
zur doppelten Kompensation sind bei der Bilanzierung berücksichtigt worden.
