Beschlussvorlage - 0306/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 81
– Krähnocken - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und. Flurstück 423 (tlw.), sowie Flur 10 Flurstück 474 (tlw.).

Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:

 

-         im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße.

-         Im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541

-         Im Westen entlang der Grenze zum Flurstück 226

-         Im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die Offenlegung der Planung soll im Herbst 2006 erfolgen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )


 
Zielsetzung der Planung ist es, die bisherige Freifläche künftig für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

 

Trotz allgemein sinkender Einwohnerzahlen ergibt sich aufgrund der demographisch ablesbaren Veränderungen der Haushaltsstrukturen, weg vom Familienverbund im Mehrgenerationenhaushalt über den Wunsch nach Wohneigentum bis hin zur Selbst­ständigkeit in Single-Haushalten, ein ständig wachsender Bedarf an wohnformge­rechten Bauflächen. Dieser Bedarf lässt sich trotz aller Bemühungen nicht allein mit der wünschenswerten Revitalisierung des wachsenden Leerstandes in teilweise überalterter Bausubstanz decken. Hier muss mit langfristig angelegten Programmen die Qualität der vorhandenen Quartiere verbessert werden. Dies betrifft sowohl das städtebauliche und soziale Umfeld als auch die bedarfsgerechte Ausstattung des Wohnraums selbst. Um aber dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden und damit einer weiteren Abwanderung der Bevölkerung ins Umland entgegenzuwirken, müssen kurz- und mittelfristig neue nachfragegerechte Bauflächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine Gesamtbe­trachtung potentieller Bauflächen. Dabei sollen vorrangig die Flächen im Nahbereich des Angebots vorhandener sozialer, wirtschaftlicher und verkehrlicher Infrastruktur zur Ent­wicklung dargestellt werden.

Zu diesen Flächen gehört auch das im Plangebiet mögliche Angebot. Die Fläche arron­diert die vorhandene Bebauung an der Krähnockenstraße. Die äußere Erschließung ist vorhanden. Die Nähe zum Eilper Zentrum mit den dort vorhandenen Infrastrukturein­richtungen macht den Standort zu einem attraktiven Wohngebiet. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist vorhanden.

Hinzu kommt, dass gerade Stadtbezirk Eilpe aktuell nur geringe Flächenreserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

 

Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche dargestellt und muss deshalb in Wohnbaufläche geändert werden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun­gen für die geordnete Erschließung und Bebauung innerhalb des Plangebietes ge­schaffen werden. Durch den Bebauungsplan könnte Planungsrecht für ca. 15 –20  Wohneinheiten geschaffen werden.

 

Die für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden im Verfahren ermittelt und im nächsten Verfahrensschritt (Beschluss zur öffentli­chen Auslegung) vorgestellt. Hierbei werden für den ermittelten Kompensationsbedarf auch die dafür zur Verfügung gestellten Kompensationsflächen benannt.

 

Im weiteren Verfahren wird zu klären sein, in welcher Form mit den Nutzungsansprü­chen von Sport und Freizeit in diesem Bereich umzugehen ist.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.04.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

Erweitern

02.05.2006 - Naturschutzbeirat - vertagt

Erweitern

04.05.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Reduzieren

13.06.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat bittet die Verwaltung, einen Bebauungsplan zur Sicherung des Bolzplatzes aufzustellen und im Verfahren den Sport und Freizeitausschuss zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        13

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0