Beschlussvorlage - 0356/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Trägerschaft und Anmietung des Gebäudes Bebelstr. 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anton Staudinger
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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05.06.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Haspe gibt den Betrieb der Kindertageseinrichtung Bebelstr. 18 zum Beginn des Kita-Jahres 2024/2025 auf. Ein Investor übernimmt die Liegenschaft und vermietet die Einrichtung nach Sanierung an die Stadt Hagen zum Betrieb als Kindertageseinrichtung weiter.
Begründung
Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Haspe gibt im Stadtgebiet Hagen die Kindertageseinrichtung Bebelstr. 18 zum 31.07.2024 auf. Es werden die aktuell an diesem Standort betreuten Kinder nach Übernahme der Einrichtung in städtischer Trägerschaft weiterhin vor Ort betreut. Es findet insofern nur ein Trägerwechsel statt.
In der Kindertageseinrichtung Bebelstr. 18 sind zurzeit 63 Kinder in drei Gruppen untergebracht. Die Gruppenstruktur besteht aus zwei Gruppen Typ I, (Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahre, davon bis zu sechs Kinder unter drei Jahre) und einmal Typ III (Kinder im Alter über 3 Jahre).
Kückelhausen hat im Stadtteil Haspe liegend einen weiterhin hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter bis sechs Jahren. Ein Wegfall der Plätze durch Aufgabe der Liegenschaft würde zu einer Verschärfung der Betreuungssituation führen.
Zur Behebung dieser Problemlage wurde durch den neuen Eigentümer und Investor die oben genannte Liegenschaft zur Weiternutzung als Kindertageseinrichtung der Stadt Hagen, in Trägerschaft der Stadt Hagen, angeboten. Ein Weiterbetrieb soll im gleichen Umfange, wie zuvor von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Haspe, vorgenommen werden.
Durch den Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen wird ein Mietvertrag mit dem Eigentümer abschlossen. Hierzu wird es eine nichtöffentliche Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 13.06.2024 geben.
Für den Betrieb der Einrichtung entstehen im Rahmen der Betriebskosten folgende Personalkosten:
Fachkraft | Eingruppierung | Jahreswert | Insgesamt |
1 Leitung | S15 | 71.500 € | 71.500 € |
1 ständige Vertretung | S13 | 69.200 € | 69.200 € |
4 Fachkräfte | S8a | 60.700 € / pro FK | 242.800 € |
1 Ergänzungskraft | S3 | 54.100 € / pro EK | 54.100 € |
Summe |
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| 437.600 € |
Zum Betrieb der Kita wird der Stadt Hagen vom Land ein Zuschuss gewährt. Dieser errechnet sich anhand von Kindpauschalen für Kinder in den einzelnen Gruppentypen sowie der Miete anhand der festgelegten qm-Zahl der einzelnen Gruppentypen und einem festgelegten qm-Preis.
Nach Berechnung des Landes ist für den Betrieb der Kita ein Kostenaufwand in Höhe von 777.657 € notwendig. Hierin sind Personal- und Objektkosten sowie die anrechenbare Miete enthalten. Auf die Kindpauschalen entfällt ein Betrag in Höhe von 705.519 €, auf die vom Land anerkannte Miete ein Betrag von 72.138 €.
Für die neue Einrichtung ist eine Miete an den neuen Eigentümer und Investor zu zahlen. Im Kindergartenjahr 2024/2025 fallen dafür Kosten in Höhe von 82.744 € an. Dieser Betrag wird um den Abzugsbetrag in Höhe von insgesamt 10.606 €, dies sind je Gruppe um 3.535,43 €, gemäß § 34 Absatz 1 KiBiz, gekürzt und es verbleibt die vom Land anerkannte Miete in Höhe von 72.138 €.
Refinanziert werden die Kosten zu 37,2 % vom Land. Dies entspricht einem Betrag von 262.453 € Anteil Kindpauschale und 26.835 € Anteil Miete. Der Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 289.288 €, der städtische Anteil auf 488.369 €.
Die Betriebskosten entstehen erst mit der Anmietung der Einrichtung. Eine Anmietung der Liegenschaft ist ab August 2024 geplant.
Die Festsetzung der Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), mit der die Steigerungen der Kindpauschalen für das jeweils folgende Kindergartenjahr mit der Zustimmung des Finanzministeriums festgelegt wird, erfolgt erst mit der Veröffentlichung durch das Landesjugendamt zu Beginn eines Jahres. Da der jeweils neue Festsetzungsbetrag stark variieren kann, wird ein Durchschnittsbetrag von 1,5 % jährliche Steigerung zugrunde gelegt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Es handelt sich um eine inklusive Kindertageseinrichtung, in der auch Plätze zur Betreuung von Kindern mit einer Behinderung vorgesehen sind.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Für den Betrieb einer neuen Kindertageseinrichtungen mit drei Gruppen mit insg. 63 Plätzen sind Betriebskosten aufzubringen. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Auftrag: | 1365041 | Bezeichnung: | Tagesbetreuung für Kinder |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414200 | Bezeichnung: | Zuweisung von Gemeinden (GV) |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
Neu städt. Trägerschaft | Kostenart | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
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Ertrag (-) | 414200 | 120.537 | 291.096 | 295.463 | 299.895 |
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Aufwand (+) | 531800 | 324.024 | 782.517 | 794.256 | 806.169 |
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Eigenanteil |
| 203.487 | 491.421 | 498.793 | 506.274 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Alt kirchliche Trägerschaft | Kostenart | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
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Ertrag (-) | 414200 | 130.581 | 315.355 | 320.085 | 324.886 |
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Aufwand (+) | 531800 | 324.024 | 782.517 | 794.256 | 806.169 |
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Eigenanteil |
| 193.442 | 467.163 | 474.170 | 481.283 |
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Vorher / Nachher Differenz |
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
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Neu städt. Trägerschaft |
| 203.487 | 491.421 | 498.793 | 506.274 |
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Alt kirchliche Trägerschaft |
| 193.442 | 467.163 | 474.170 | 481.283 |
|
Differenz |
| 10.045 | 24.258 | 24.623 | 24.991 |
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Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Auftrag: | 1365041 | Bezeichnung: | Tagesbetreuung für Kinder |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2024 | 2025 |
Mehrertrag (-) | 414200 | Zuweisung von Gemeinden (GV) | 10.045 | 24.258 |
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1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
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- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. | |||||
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| Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. | |||||
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| Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: | |||||
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| Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). | ||||
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| Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. | ||||
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| Der potentielle Gewinn des BgA ist | ||||
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| körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). | ||||
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
