Beschlussvorlage - 0449/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes der Stadt Hagen entgegen und leitet diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW, den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes der Stadt Hagen zu prüfen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird gem. § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.

 

Begründung

 

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes der Stadt Hagen mit Datum vom 29.04.2024 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit Datum vom 29.04.2024 bestätigt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 102 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wird lediglich eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Auf eine Druckversion des Entwurfs für jedes einzelne Ratsmitglied wird verzichtet und stattdessen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

 

Vor der Umbuchung auf die Aktivseite weist die Bilanz zum 31.12.2023 ein positives Eigenkapital in Höhe von 24.869.889,54 € aus. Es setzt sich zusammen aus dem positiven Jahresergebnis in Höhe von 21.755.718,50 € und aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO mit positivem Ergebnis in Höhe von 3.114.171,04 €. Die unmittelbaren Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.114.171,04 € wurden auf die Aktivseite umgebucht und vermindern das negative Eigenkapital.

Das positive Jahresergebnis 2023 in Höhe von 21.755.718,50 € wurde gem. § 75 Abs. 3 GO in die Ausgleichsrücklage eingestellt. Eine nach der Aufstellung des Jahresabschlusses konkretisierte Rechtslage ermöglicht überschuldeten Kommunen keinen Ansatz einer Ausgleichsrücklage, sodass diese im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses mit dem negativen Eigenkapital verrechnet wird.

Nur durch die letztmalig im Jahresabschluss 2023 anzusetzenden Bilanzierungshilfen für Corona (8,3 Mio. €) und Ukraine (18,6 Mio. €) konnte ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Darüber hinaus haben Einmaleffekte wie z. B. Nachzahlungen von Gewerbesteuern  die sich aus vorherigen Wirtschaftsjahren ergaben  das Ergebnis maßgeblich verbessert. Im Vergleich zum Planansatz der Gewerbesteuer in 2024 lag das Jahresergebnis 2023 um 27,3 Mio. € her und sogar 45,79 Mio. € über dem Planansatz 2023.

Das Jahresergebnis schließt ohne die Bilanzierungshilfen und den positiven Effekt der verzögerten Hochwassererstattungen (1,7 Mio. €) mit einem Fehlbetrag von rund -6,8 Mio.€ ab.

 

 

Ergebnis 2023

Jahresergebnis

21,76 Mio. €

davon Corona-Bilanzierungshilfe

- 8,3 Mio. 

davon Ukraine-Bilanzierungshilfe

- 18,6 Mio. €

davon Hochwassererstattungen

- 1,7 Mio. €

Bereinigtes Jahresergebnis

- 6,8 Mio. €

Einmaleffekt von Nachzahlungen zur Gewerbesteuer

- 27,3 Mio. €

Jahresergebnis nach Einmaleffekt Gewerbesteuer

-34,1 Mio. €

 

Unter Berücksichtigung der Bilanzierungshilfen sowie des Einmaleffekts aus der Gewerbesteuer ergibt sich ein deutlich höherer Fehlbetrag von etwa 34,1 Mio. €. Grund hierfür sind Überschreitungen in den Ansätzen der Aufwendungen in allen Bereichen. Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen sind zusätzliche 81,7 Mio. € verausgabt worden. Im Bereich der Transferaufwendungen sind 23,5 Mio. €, bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 23,2 Mio. €, den sonstigen ordentlichen Aufwendungen 19,8 Mio. € und bei den Personalaufwendungen 17,1 Mio. verausgabt worden. Bei den übrigen Positionen sind 1,9 Mio. € eingespart worden. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber den Planansätzen von durchschnittlich 10 %, in einzelnen Positionen sogar bis zu 20 % Kostensteigerungen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen