Mitteilung - 0453/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Stand Programm "Startchancen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Julia Schwalm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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08.05.2024
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Sachverhalt
Begründung
Zum Schuljahr 2024/2025 startet das Startchancenprogramm; durch dieses Programm werden in NRW mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert. Das Schulministerium hat in Abstimmung mit der Schulaufsicht die ersten 400 Schulen ausgewählt, die ab dem kommenden Schuljahr am Programm teilnehmen können.
Für die Teilnahme kommen Grundschulen mit dem Sozialindex 6 - 9 und weiterführende Schulen mit dem Sozialindex 7 - 9 in Frage.
Für Hagen wurden folgende Schulen benannt, die ab dem kommenden Schuljahr teilnehmen dürfen:
Grundschule Freiherr-vom-Stein
Grundschule Friedrich-Harkort
Grundschule Emil-Schumacher
Grundschule Kipper
Grundschule Funckepark
Grundschule Erwin-Hegemann
Grundschule Geweke
Hauptschule Ernst-Eversbusch
Hauptschule Geschwister-Scholl
Sekundarschule Liselotte-Funcke
Realschule Heinrich-Heine
Berufskolleg Käthe-Kollwitz
Berufskolleg Cuno I
Die Schulen und der Schulträger wurden aufgefordert, ihre Teilnahme bis zum 10.05.2024 im gegenseitigen Einvernehmen zu bestätigen. Nach Abstimmung mit den genannten Schulen wird der angeforderte Letter of Intent fristgerecht an die Bezirksregierung übermittelt.
Aktuell liegen zwar erste inhaltliche Informationen zum Startchancenprogramm vor, es gibt jedoch noch keine Förderrichtlinien.
Eine Teilnahme am Programm ist auf jeden Fall erstrebenswert, die endgültige Entscheidung über die Teilnahme kann jedoch erst getroffen werden, wenn die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hagen beziffert werden können. Es wurde für die Investitionssäule des Programms ein 30%iger Eigenanteil der Kommunen angekündigt.
Sobald die näheren Rahmenbedingungen bekannt sind, wird Politik an der Entscheidung zur Teilnahme beteiligt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
| gez. |
| Martina Soddemann Beigeordnete
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