Vorschlag zur Tagesordnung - 0447/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der UKM spricht sich grundsätzlich für die Einrichtung von Schulstraßen aus.

 

2. Der UKM bittet die Verwaltung, die Verkehrssituation um alle Grundschulen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Einrichtung einer „Schulstraße“ zu überprüfen und dort, wo es sinnvoll und rechtlich möglich ist, entsprechende Straßen einzurichten. Grundlage dafür ist der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 7. Dezember 2023.

 

3. Prioritär und zeitnah soll die Einrichtung von Schulstraßen zunächst dort geprüft werden, wo es bereits aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens durch sogenannte „Elterntaxis“ zu Unfällen gekommen ist bzw. nach polizeilicher oder ordnungsbehördlicher Einschätzung eine Gefahrenlage vorliegt. Oder auch bereits der Wunsch der Lehrer- und Elternschaft nach Einrichtung einer „Schulstraße“ besteht.

 

4. Bei Prüfung und Einrichtung aller Schulstraßen sind die jeweilige Schule und die Elternschaft sowie die betroffenen Anwohnenden frühzeitig in die Planung einzubinden.

 

5. Die Befahrbarkeit der Schulstraße für Anwohnende sowie weitere unabdingbar erforderliche Fahrten (z.B. Pflegedienste, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung) ist gemäß Erlass sicherzustellen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

 

Siehe Anlage.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

   

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2024 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen