Mitteilung - 0337/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Haßleyer Straße hier: Mitteilung zum Sachstand und den weiteren Verfahrensschritten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.04.2024
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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08.05.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Im Stadtteil Emst ist die Ansiedlung eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes zur Verbesserung der Stadtteilversorgung geplant. Der Standort Karl-Ernst-Osthaus Straße/Haßleyer Straße ist im gerade beschlossenen Einzelhandelskonzept als Nahversorgungsstandort Emsterfeld ausgewiesen. Für eine rechtssichere Umsetzung des Planvorhabens wird die Ausweisung eines (zu entwickelnden) zentralen Versorgungsbereiches angestrebt.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Hagen wurde vom Rat der Stadt Hagen am 21.09.2023 beschlossen. Wesentliche Aufgaben des Einzelhandelskonzeptes sind die räumlich-funktionale Festlegung der Zentren, das Aufzeigen zukünftiger Entwicklungsperspektiven, sowie die Schaffung städtebaulicher und bauleitplanerischer Grundlagen zur Bewertung von Ansiedlungsvorhaben.
Das beschlossene Einzelhandelskonzept empfiehlt für den Nahversorgungsstandort Emsterfeld den Ausbau der wohnungsnahen Versorgung mit dem Ziel, durch Ergänzung des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes ein Nahversorgungszentrum zu entwickeln.
Zum einen hat es sich aufgrund aktueller Rechtsprechung als notwendig herausgestellt, eine Teilfortschreibung des EKH vorzunehmen und einen zu entwickelnden ZVB an der Stelle auszuweisen. Zum anderen setzt der jetzt vorliegende Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Standort Emst die Handlungsempfehlung aus dem beschlossenen EHK konzeptionell um. Dabei wird das Nahversorgungszentrum Emst als zu entwickelnder zentraler Versorgungsbereich (ZVB) in das Zentrenkonzept der Stadt Hagen aufgenommen (siehe Vorlage Drucksachen-Nr. 0073/2024).
Diese Teilfortschreibung stellt die Grundlage für die Auswirkungsanalyse zu den Bauleitplanverfahren dar, die parallel angepasst werden musste und abschließend noch in die Begründung zum Bebauungsplan einzuarbeiten ist.
Nach dieser fachlichen Vorbereitung zum Thema Verträglichkeit Einzelhandel können in den Bauleitplänen zum Vorhaben die vorliegenden Gutachten entsprechend aktualisiert und endabgestimmt werden:
- Fertigstellung des ergänzenden Gutachtens zur Verträglichkeit Einzelhandel
- Endabstimmung der Vorhaben-Pläne
- Anpassung der Gutachten
- Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zu erneuerbaren Energien
- Ergänzungen im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu Kompensationsmaßnahmen
- Aktualisierung des Schallgutachtens
- Zusammenstellung aller Unterlagen (zur FNP-Änderung und zum B-Plan) und Einbringen in die Politik
Die Verwaltung plant die Vorlagen zu den Beschlüssen zur Öffentlichen Auslegung für die FNP-Teiländerung und den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in die Sitzungsrunde im Juni einzubringen. Direkt nach dem Ratsbeschluss am 27.06.2024 wird die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung veröffentlicht und anschließend durchgeführt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.
