Beschlussvorlage - 0077/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- Teil 1,2 und 3.

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.4.2002 die Satzung über  die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- beschlossen. Dieser Beschluß wurde am

11.5.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Begründung zum Bebauungsplanverfahren:

Das o.g. Bebauungsplanverfahren dient der Änderung des bestehenden Planungsrechtes für den Marktplatz und der westlich angrenzenden Grünfläche , der Schaffung von Planungsrecht für den Bereich Hilgenland und der städtebaulichen Neugestaltung des Ortskerns von Boele.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.1.2004  die Teilung des Bebauungsplangebietes  Nr.8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- in drei Teilbereiche beschlossen.

Für den Teil 1 –Bereich Marktplatz und nordwestlich angrenzende Freiflächen-  sollen Einzelhandelsnutzungen planungsrechtlich gesichert werden.  Die Bürgeranhörung ist in Vorbereitung, die öffentliche Auslegung ist für das II. Quartal 2004 vorgesehen.

Für den Teil 2 –Bereich Hilgenland- sind Bürgeranhörung und öffentliche Auslegung Ende 2004  vorgesehen.

Für den Teil 3 –Flächen östlich der Schwerter Straße- ist die weitere Bearbeitung anschließend geplant.

 

Im Planbereich Teil 3 wurden bereits zwei Bauvorhaben  -Errichtung von Werbeanlagen- auf den Grundstücken Schwerter Straße 160 und 164  aufgrund der Veränderungs- sperre versagt.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland-

Teil 1,2 und 3 ist somit um ein Jahr zu verlängern. 

 

 

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Beschlüsse

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23.03.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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20.04.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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27.04.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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29.04.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen