Beschlussvorlage - 0171/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die zweite Fortschreibung zur Anlage 1 des Rettungsdienstbedarfsplanes 2017 der Stadt Hagen (Konzept für die Vorhaltung von Notfallsanitätern für den Rettungsdienst der Stadt Hagen) wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Vorlage (Drucksachen-Nr. 0171/2024) ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Das Konzept für die Vorhaltung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäternr den Rettungsdienst der Stadt Hagen ist Bestandteil des Rettungsdienstbedarfsplans 2017 (Vorlage 0661/2017). Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.

 

Die Neuaufstellung des Gesamtplans befindet sich derzeit im vorgeschriebenen Stellungnahme-Verfahren gemäß. § 12 Abs. 2 RettG NRW. Bisher ist die Herstellung eines Einvernehmens noch nicht erfolgt. Ist ein Einvernehmen nicht herstellbar, trifft gemäß § 12 Abs. 3 RettG NRW die Bezirksregierung Arnsberg die notwendigen Festlegungen. Bis zu einer Einigung behält der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan auch nach Ablauf der fünf Jahre weiterhin seine Gültigkeit.

 

Wie in der Ergänzungsvorlage „Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 - Fortschreibung des Konzepts für die Vorhaltung von Notfallsanitätern für den Rettungsdienst der Stadt Hagen“ vom 21.09.2023 (Drucksachennummer: 0571-1/2023) beschrieben, trat mit Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplans 2017 zeitgleich auch die Anlage 1 des Rettungsdienstbedarfsplans in Kraft. Die Anlange 1 behandelt dabei die Ausbildungsplanung von Notfallsanitäter*innen für den Rettungsdienst der Stadt Hagen. Die Ausbildungsplanung war aufgrund einer Gesetzesänderung zur Besetzung der Rettungsmittel auf unterschiedliche Ergänzungsprüfungen sowie die Vollausbildung über mehrere Jahre aufgeschlüsselt. In der o. g. Ergänzungsvorlage wurden die Ausbildungsbedarfe bis Lehrgangsbeginn 2023 beschrieben und darauf verwiesen, dass in der Folge mit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan auch das Notfallsanitäter(-ausbildungs)konzept reevaluiert und der Bedarf an ausgebildetem Personal neu kalkuliert wird.

 

Durch die Verzögerung im Prozess der Erstellung eines neuen Rettungsdienstbedarfsplanes muss die Anlage 1 des aktuell noch gültigen Rettungsdienstbedarfsplanes von 2017 erneut fortgeschrieben werden, um eine verbindliche Grundlage für die Notfallsanitäterqualifizierung mit Lehrgangsbeginn August 2024 zu schaffen. Ergänzungsprüfungen für bereits ausgebildete Rettungsassistent*innen sind seit dem 01.01.2024 nicht mehr zulässig und auch die Übergangsfrist für die Besetzung von Rettungsmitteln durch Rettungsassistent*innen endet mit Ablauf des 31.12.2026 (§ 4 Abs. 6 RettG NRW).

 

Gemäß den Berechnungen im gutachterlichen Entwurf zum neuen Rettungsdienst-bedarfsplan 2023 (Kapitel 6), sind in den ersten fünf Jahren 40 Ausbildungen oder Neueinstellungen von Notfallsanitäter*innen pro Jahr erforderlich. Im Anschluss sinkt dieser Bedarf auf 21 Ausbildungen oder Neueinstellungen von Personal, stagniert aber dann auf einem Niveau von etwas über zehn pro Jahr. Der beschriebene Mehrbedarf von 40 Ausbildungen pro Jahr kann durch eine interne Überprüfung nicht bestätigt werden. Die erforderlichen Kapazitäten wären auch nicht verfügbar. Die interne Kalkulation bestätigt allerdings, allein vor dem Hintergrund der aktuellen Rettungsmittelvorhaltung gemäß des aktuell noch gültigen Rettungsdienstbedarfsplanes von 2017, einen Ausbildungsbedarf für das Jahr 2024 bei Ausbildungsabschluss voraussichtlich Ende 2027 von mindestens zehn Notfallsanitätern. Dies entspricht auch der langfristigen Prognose des Gutachters aus dem aktuellen Entwurf.

 

Da die Qualifizierung zum Notfallsanitäter, als anerkannte Berufsausbildung vergleichsweise zeitintensiv ist, soll auch im Jahre 2024 eine Ausbildung angeboten werden, um künftig nicht in eine noch größere Unterdeckung mit qualifiziertem Personal zur Besetzung von Rettungsmitteln zu geraten. r den Ausbildungsbeginn August 2024 sollen daher 13 Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter für den Rettungsdienst der Stadt Hagen an der Berufsfachschule Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Hagen verfügbar gemacht werden, die sowohl intern berufsbegleitend der beruflichen Qualifizierung als auch extern für Schulabgänger angeboten werden sollen. Ziel ist es, acht Brandmeister zu qualifizieren und fünf Nachwuchskräfte einzustellen.

 

Mit einem neu verabschiedeten Rettungsdienstbedarfsplan soll, auch vor dem Hintergrund einer möglichen Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung, das Notfallsanitäter(-ausbildungs)konzept reevaluiert und der Bedarf an ausgebildetem Personal neu kalkuliert werden.

 

Die Verbände der Krankenkassen sind mit Schreiben vom 13.02.2024 um Stellungnahme gebeten worden und haben in einem Erörterungstermin am 17.04.2024 das Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.05.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.05.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen