Beschlussvorlage - 0332/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende aus einem Nachlass zugunsten des Tierheims der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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02.05.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Tierheim der Stadt Hagen wurde mit dem Nachlass eines der Stadtverwaltung namentlich bekannten in 2022 Verstorbenen aus Hagen bedacht. Lt. Testament soll das Erbe mit dem bereinigten Nachlass beschwert werden und an das Tierheim Hagen gespendet werden.
Mittlerweile hat der Nachlasspfleger mitgeteilt, dass eine Spende zugunsten des Tierheimes in Höhe von 9.389,97 € ausgezahlt werden kann.
Die Verwendung der Mittel aus dem Nachlass steht noch nicht fest.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Spende aus einem Nachlass zugunsten des Tierheims |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1.02.23 | Bezeichnung: | Tier- u. Verbraucherschutz |
Finanzstelle: | 5.800210 | Bezeichnung: | Tierschutz und Verbraucherberatung, IPM |
Finanzposition: | 681800 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition 681800 | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 6nnnnn | -9.389,97 |
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| -9.389,97 |
Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil | -9.389,97 |
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| -9.389,97 |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Der Geldzufluss erhöht die liquiden Mittel. |
Passiva:
Der Betrag wird als "Verbindlichkeiten aus Spenden" bilanziert. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
Vermächtnisse unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Erbschafts- bzw. schenkungssteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes. |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Dr. André Erpenbach |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
