Beschlussvorlage - 0332/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Spende  aus einem Nachlass i. H. v. 9.389,97 zugunsten des Hagener Tierheim wird dankend angenommen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das Tierheim der Stadt Hagen wurde mit dem Nachlass eines der Stadtverwaltung namentlich bekannten in 2022 Verstorbenen aus Hagen bedacht. Lt. Testament soll das Erbe mit dem bereinigten Nachlass beschwert werden und an das Tierheim Hagen gespendet werden.

Mittlerweile hat der Nachlasspfleger mitgeteilt, dass eine Spende zugunsten des Tierheimes in Höhe von 9.389,97 € ausgezahlt werden kann.

Die Verwendung der Mittel aus dem Nachlass steht noch nicht fest.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Spende aus einem Nachlass zugunsten des Tierheims

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1.02.23

Bezeichnung:

Tier- u. Verbraucherschutz

Finanzstelle:

5.800210

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherberatung, IPM

Finanzposition:

681800

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von übrigen

Bereichen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

681800

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

-9.389,97

 

 

 

 

-9.389,97

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

-9.389,97

 

 

 

 

-9.389,97

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Geldzufluss erhöht die liquiden Mittel.

 

Passiva:

 

Der Betrag wird als "Verbindlichkeiten aus Spenden" bilanziert.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

Bemerkungen:

 

Vermächtnisse unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Erbschafts- bzw. schenkungssteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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