Anfrage - 0433/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Falschparker*innen behindern oftmals Rettungsfahrzeuge, blockieren Fußnger- und Radwege und zwingen oftmals andere Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern. Für den sogenannten ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig, dessen Mitarbeitenden aber nicht immer und überall sein können, daher melden regelmäßig auch Bürger*innen Falschparkende beim Ordnungsamt.

Daher bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie oft wurden 2023 von Bürger*innen falsch geparkte Verkehrsmittel gemeldet?

 

2. Welcher Anteil stand im Zusammenhang mit Behinderung oder Gefährdung des Rad- oder Fußverkehrs?

 

3. Wird Häufigkeit, Art und Verarbeitung von Drittanzeigen statistisch dokumentiert? Wenn ja: Wie viele Meldungen werden tatsächlich prozentual als Ordnungswidrigkeit verfolgt, wie viele nicht? Gibt es auch Meldungen, die gar nicht bewertet werden? Wenn nein: Warum wird es unterlassen?

 

4. Auf welche Art werden die Meldungen eingereicht? Welchen Anteil haben postalische / telefonische Meldungen oder per E-Mail? Werden auch aus mobilen Apps oder Internetseiten Meldungen weitergeleitet und wie geht die Verwaltung mit diesen um?

 

5. Welche Ordnungsgelder wurden 2023 durch Verfolgung von Drittanzeigen eingenommen und wie groß ist der prozentuale Anteil an Ordnungsgeldern insgesamt?

 

6. Welche technischen Meldemöglichkeiten von Behinderungen durch parkende Fahrzeuge werden von der Verwaltung angeboten bzw. unterstützt? (APP, Mail, Homepage)

 

7. Wann und wo erfolgt eine Information der BürgerInnen über die bestehenden Meldemöglichkeiten?

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

entfällt

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

     

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.05.2024 - Haupt- und Finanzausschuss