Anfrage - 0419/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Aufgrund der festgestellten Mängel im Tierheim, Bezug nehmend auf die Vorlage 0105/2023 des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung und unserer Nachfrage im letzten HFA bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Auf welche Summe belaufen sich die Spenden/ Nachlässe die noch nicht verwendet/eingesetzt wurden insgesamt?
  2. Gemäß Vorlage 0732/2018 ging im Jahr 2018 eine sachbezogene Spende für geplante Überdachungen im Außenbereich ein. Wann wurde die Maßnahme umgesetzt?
  3. Wenn ja, weshalb taucht in der Haushaltsplanung 2022/23 diese Position erneut wieder auf?
  4. Warum wird die damals geplante Maßnahme erneut im aktuellen Haushalt 2024/25 wiederholt aufgeführt, nun allerdings zu höheren Kosten?
  5. Weshalb wurden in der Vergangenheit die genannten Gelder nicht für die dringend nötigen Anschaffungen/ Bauten (z.B. Außengehege) genutzt?
  6. Wann wurden konkret die letzten Gelder aus den genannten Einnahmen (Spenden) ausgegeben und wofür?
  7. Gibt es auch Barspenden über die nicht im HFA beschlossen werden muss?

 

 

 

Wurden in der Vergangenheit und auch aktuell Fördermittel (s. LANUV NRW - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) beantragt? Wenn nein, weshalb nicht?

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der LANUV NRW: „rderprogramm Tierheime bis Ende 2027 verlängert“.

Ziel der Förderung ist insbesondere die Verbesserung der Haltungsbedingungen der im Tierheim untergebrachten Tiere, um eine dem heutigen Stand angemessene Unterbringung und Versorgung zu erreichen.

 

Gefördert werden Neu-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten sowie Maßnahmen der Verbesserung der hygienischen und energetischen Einrichtungen. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen die Ausgaben für den Grunderwerb einschließlich der Nebenkosten und der Kapitalbeschaffungskosten.

 

Grundlage des Förderprogramms ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen von Tierheimen": Diese wurde am 15.07.2013 veröffentlicht (MBl. NRW.2013 S. 201 ff). Sie trat somit am 16.07.2013 in Kraft. Ursprünglich sollte die Richtlinie zum 31.12.2017 auslaufen. Mit Änderungserlass vom 14.11.2017 wurde die Geltung der Richtlinie jedoch bis zum 31.12.2022 verlängert. Am 6. Dezember 2022 wurde die Richtlinie per Änderungserlass bis zum 31.12.2027 verlängert.“

 

Das deutsche Recht hat feste Vorgaben, wann und wie Spenden zweckentsprechend ausgeben werden müssen.

Eingenommene Spenden müssen bis zum 31.12. des Folgejahres verausgabt sein.

Geschieht dies nicht, so muss dies mit dem Spender kommuniziert werden und im Zweifelsfall die Spende zurückgezahlt werden.

Mittlerweile hat der Tierschutzverein viele Anschaffungen bereits übernommen (Sonnensegel für die Katzen- und Hundeausläufe, Häuser für die Außenanlage der Katzen, Quarantänestation Katzenhaus etc.).

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

     

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.05.2024 - Haupt- und Finanzausschuss