Beschlussvorlage - 0167/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 78 – Gummi Becker– des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 14.02.2006 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 78 – Gummi Becker – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 14.02.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Gelände der ehemaligen Firma Gummi Becker, (Enneper Str. 114 – 120) zwischen Ennepe und Enneper Straße.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Das Verfahren soll bis zum Herbst 2006 rechtkräftig werden.

 

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Sachverhalt

Nach der Geschäftsaufgabe der Firma "Gummi Becker" sieht das städtebauliches Rahmenkonzept für den Bereich Gummi Becker einen Standort für Einzelhandelsnutzungen zur Stärkung des Stadtteilzentrums Westerbauer vor.

 

Mit dieser Vorlage soll der politische Auftrag zur öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanteiländerung eingeholt werden.

 


 
Am 07.04.2005 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung der Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 78 -. Gummi Becker -  beschlossen. Anlass war der Antrag des Büros PLG, Projektentwicklung und Liegenschaften, Körtingstraße 25, 45711 Datteln, welches mit Schreiben vom 24.09.2004 die Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragte. Auf dem Gelände Enneper Straße 114 – 120 sollen Handelseinrichtungen in einer Größe von 3000 m² planungsrechtlich ermöglicht werden.

Da der gültige Flächennutzungsplan für diesen Bereich hauptsächlich eine gewerbliche Baufläche darstellt, wurde es notwendig, parallel zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Flächennutzungsplanteiländerungsverfahren durchzuführen.

Die Zielsetzung für das Änderungsverfahren ist die Darstellung einer gemischten Baufläche und im Norden des Planbereiches eine Grünfläche.

 

Die Bürgeranhörung nach § 3.1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" wurde am 27.10. 2005 durchgeführt. Gezeigt wurde die Strukturstudie 10/2002 zur Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 78.

Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.

 

Für das Verfahren soll eine öffentliche Auslegung und eine gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte der beigefügten Begründung vom 14.02.2006 sowie dem Umweltbericht vom 14.02.2006.

 

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Beschlüsse

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05.04.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 78 – Gummi Becker– des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 14.02.2006 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 78 – Gummi Becker – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 14.02.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Gelände der ehemaligen Firma Gummi Becker, (Enneper Str. 114 – 120) zwischen Ennepe und Enneper Straße.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Das Verfahren soll bis zum Herbst 2006 rechtkräftig werden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

Ergänzung

 

Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Verwaltung auf, sich umgehend in den Besitz der Fläche für den Fuß- und Radweg entlang der Ennepe zwischen Nordstraße und dem Kerngebiet Gummi Becker zu bringen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

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02.05.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Die Verwaltung sollte baurechtlich prüfen, ob eine nachrichtliche Übernahme der Hochwasserschutzlinie HQ 100 in die Planunterlagen notwendig ist. Falls dies erforderlich ist, sollte eine entsprechende Änderung der Planunterlagen vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          1

 

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04.05.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen