Berichtsvorlage - 0405/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau von Kunstrasenplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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18.04.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach dem Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße und dessen Fertigstellung im Jahr 2021 ist derzeit noch der Bau des Kunstrasenplatzes Emst II in Arbeit. Dessen Fertigstellung soll, abhängig von der Witterung, im Herbst 2024, spätestens im Frühjahr 2025 erfolgen.
Bereits mehrfach hatte sich der Sport- und Freizeitausschuss in seinen Sitzungen mit dem Bau möglicher weiterer Kunstrasenplätze im Stadtgebiet beschäftigt. In der Vorlage 0895/2015 wurde zunächst festgelegt, dass nach dem Bau des Kunstrasen in Dahl ein Kunstrasenplatz in Haspe und anschließend in der Bezirkssportanlage Helfe entstehen sollte. Diese Rangfolge wurde aufgegeben, nachdem die Möglichkeit bestand, den Platz in der BSA Helfe weitgehend mit Mitteln aus einem Konjunkturpaket zu finanzieren. Danach verschoben sich abermals die Prioritäten, so dass der Umbau des Sportplatzes an der Alexanderstraße vorgezogen wurde.
Gemäß Vorlage 1052/2018 wurde beschlossen, weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet zu realisieren. Mit der Vorlage 0138/2019 wurde durch den Sport- und Freizeitausschuss festgelegt, dass maximal noch zwei weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet realisiert werden sollen. Bei der abermaligen Behandlung des Themas hat der Sport- und Freizeitausschuss in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 (Vorlage 0128/2022) eine Beschlussfassung über die Reihenfolge der zu bauenden Kunstrasenplätze verschoben.
Fest steht, dass sowohl im Stadtbezirk Haspe als auch im Stadtbezirk Hohenlimburg noch dringender Bedarf für einen Kunstrasenplatz besteht. Dies wurde auch mit dem im Herbst 2023 verabschiedeten Sportentwicklungsplan (Vorlage 0647/2023) bestätigt und festgelegt.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans für 2024/2025 wurde die Diskussion über die Reihenfolge des Platzbaus neu aufgenommen. Das Servicezentrum Sport schlägt daher vor, eine Reihenfolge für die Bauvorhaben verbindlich festzulegen.
Mit Blick auf die beiden Stadtbezirke lässt sich folgender Ist-Zustand bei der Belegung feststellen: Am Kirchenberg in Hohenlimburg trainieren auf dem Kunstrasen, dem Kleinspielfeld und dem Rasen im Erich-Berlet-Stadion zusammen aktuell 26 Teams; am nahegelegenen Ostfeld in Hohenlimburg trainiert und spielt ein weiteres, allerdings nicht anspruchsberechtigtes Team. Hinzu kommen am Kirchenberg und Ostfeld zusammen vier Alte Herren Teams, denen gemäß Richtlinie keine Nutzungszeiten auf Sportplätzen zustehen. In Summe sind in Hohenlimburg also 26 anspruchsberechtiget Mannschaft am Ball.
In Haspe sind es in der Bezirkssportanlage aktuell 22 Teams (plus drei Alte-Herren-Teams), am Freiheitsplatz spielen und trainieren ein weiteres, anspruchsberechtigtes Team sowie ein nicht-anspruchsberechtigtes Team. Hinzu kommen auch hier zwei Alte-Herren-Teams. In Summe sind dies 23 anspruchsberechtigte Teams.
Zur Erläuterung: Gemäß Vergaberichtlinie vom 15. Februar 2023 ist genau geregelt, wer Anspruch auf die Nutzung eines Kunstrasenplatzes hat. Dort heißt es u.a.: „…Anspruch auf Zuteilung von Trainings- und Spielzeiten auf Kunstrasenplätzen haben lediglich Vereine, die mindestens in den letzten drei Jahren kontinuierlich Jugendarbeit geleistet haben, es sei denn, mindestens eine Mannschaft spielt überkreislich (ab Bezirksliga), dann besteht ein Anspruch nur für diese Mannschaft. Als Nachweis für mindestens drei Jahre kontinuierliche Jugendarbeit muss ein Verein mit mindestens einer Jugendmannschaft an drei aktuell aufeinander folgenden Jahren am Meisterschaftsspielbetrieb des Fußballkreises Hagen-Ennepe-Ruhr oder überkreislich teilgenommen haben. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Kunstrasenplatzes im Stadtgebiet besteht nicht.“
Wichtig in diesem Zusammenhang ist mit Blick auf die Vergaberichtlinie, dass das Punktesystem bei der Abwägung, ob zunächst ein Kunstrasen in Haspe oder in Hohenlimburg realisiert wird, nicht von Belang ist. Im §4 der Vergaberichtlinie heißt es zwar: „Höhere Spielklassen haben Vorrang vor den unteren Spielklassen“ und in § 4.2. heißt es „Die Anzahl der jeweiligen Gesamtpunkte entscheidet über die Rangfolge der zu vergebenden Trainingszeiten“. Mit dieser Regelung wird die Zahl der Einheiten, die einem Verein in einer bestimmten Sportstätte im Verhältnis zu den Gesamtnutzungszeiten zustehen, bestimmt. D.h. sind mehrere Vereine an einem Standort vertreten, werden die Trainingszeiten an dieser Sportstätte im Verhältnis der Punkte aus dem Punktsystem vergeben. Bei der Standortfrage für die Realisierung des nächsten Kunstrasenplatzes geht es jedoch aus sportfachlicher Sicht um die Zahl der anspruchsberechtigten Vereine und Mannschaft im Kontext mit den vorhandenen Platzflächen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, in Hohenlimburg sind es zwar nominell drei Teams mehr, die dort trainieren, aber dort steht auch zusätzlich ein Kunstrasen-Kleinfeld für die Jugendmannschaften sowie der Rasen für die Herren und Damen zur Verfügung, so dass im Vergleich Haspe schlechter dasteht, da es in Haspe weder ein zusätzliches Kleinfeld noch einen Rasen gibt. Außerdem sind alle Hasper Vereine anspruchsberechtigt (BW Haspe verzichtet nur aktuell, um weiter am Freiheitsplatz zu trainieren und zu spielen), während in Hohenlimburg der Verein TSK Hohenlimburg nicht anspruchsberechtigt ist. Zudem hat Hagen United zwischenzeitlich seine Ansprüche angemeldet. Der Verein verfügt über drei Jugendmannschaften, die seit fünf Jahren am Spielbetrieb teilnehmen. Hinzu kommen zwei Seniorenteams (davon ein Alt-Herren-Team). Aus sportfachlicher Sicht sollte zunächst ein Kunstrasen in Haspe und danach ein Kunstrasen in Hohenlimburg realisiert werden.
Der genaue Standort für den neuen Kunstrasen sowie Detailplanungen und Kostenschätzungen sollen entsprechend im Sommer 2025 beziehungsweise 2029 zur Verabschiedung durch den Sport- und Freizeitausschuss vorgelegt werden.
Sollte sich zwischenzeitlich als Alternative für die Finanzierung aus Mitteln der Sportpauschale eine (externe) Förderung für den Bau eines oder mehrerer Kunstrasenplätze ergeben, würde das Servicezentrum Sport sich um eine entsprechende Unterstützung bemühen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. |
Martina Soddemann Stellv. Technische Beigeordnete |
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25.04.2024 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung, für die Mitglieder des Sport- und Freizeitausschusses und der Bezirksvertretung Haspe und Hohenlimburg kurzfristig einen Besichtigungstermin der Sportplätze in den jeweiligen Bezirken zu organisieren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
SPD | 5 | - | - | |||||
CDU | 3 | - | - | |||||
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 | - | - | |||||
Hagen Aktiv | 2 | - | - | |||||
AfD | - | - | - | |||||
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X | Einstimmig beschlossen
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Dafür: | 12 | |||||||
Dagegen: | - | |||||||
Enthaltungen: | - | |||||||