Beschlussvorlage - 0266/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen vom 13.04.2000.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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29.04.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen
beschliesst folgende Änderung des § 4 Abs. 1 der GeSchO Rat:
Der Ältestenrat nimmt
die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem
Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, 5 Vertretern der CDU-Fraktion, 4
Vertretern der SPD-Fraktion sowie je 1 Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion Bürger für Hagen. Fraktionen, die 1 Vertreter
entsenden, sind berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu
benennen.
Sachverhalt
Nach § 4 Abs. 4 der
GeSchO Rat ist der Ältestenrat kein Beschlussorgan. Insoweit finden die
Vorschriften der GO NRW über die Zusammensetzung der Ausschüsse und des
Verfahrens keine Anwendung. Gleichwohl erfolgt die Zusammensetzung des
Ältestenrates nicht im rechtsfreien Raum. Grundsätzlich gilt für die
Ausschussbesetzung das gemeinderechtliche Gebot der spiegelbildlichen Abbildung
des Meinungs- und Kräftespektrums im Rat.
Für die Zusammensetzung
des Ältestenrates sollte ebenfalls das Spiegelbild des Meinungs- und
Kräftespektrums im Rat beachtet werden. Dies schon deshalb, weil dem
Ältestenrat nach der Geschäftsordnung verschiedene Aufgaben zugewiesen wurden
(z. B. Einberufung Ältestenrat nach § 9, Beratung über den Einspruch bei
Ordnungsmaßnahmen nach § 20 und Anwendung und Auslegung der Geschäftsordnung
nach § 31).
Weil der Ältestenrat in
der Praxis eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Politik und Verwaltung
erfüllt, wird empfohlen, § 4 Abs. 1 GeSchO Rat wie vorgeschlagen zu beschliessen.

29.04.2004 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen
beschliesst folgende Änderung des § 4 Abs. 1 der GeSchO Rat:
Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, 4 Vertretern der CDU-Fraktion, 3 Vertretern der SPD-Fraktion sowie je 1 Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Bürger für Hagen. Fraktionen, die 1 Vertreter entsenden, sind berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.
Im Einzelfall können
nach vorheriger Absprache einzelne Mitarbeiter/-innen der Verwaltung eingeladen
werden.