Beschlussvorlage - 0262/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters für die Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Gas GmbHhier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Anhörung
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29.04.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen
genehmigt folgenden am 13.04.2004 gefassten Dringlichkeitsbeschluss nach § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Als stimmberechtigter
Vertreter der Stadt Hagen wird
Herr Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann
für die
Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Gas GmbH
bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt Hagen bestellt.
Sachverhalt
Am 11.12.2003 hat der
Rat der Stadt Hagen im Rahmen der Integration der RWE Gas AG in die neue
Struktur des RWE-Konzerns folgenden Beschluss gefasst:
“Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die Einbringung der Anteile der Stadt Hagen an der RWE Gas AG
in die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Gas GmbH (KBGG).”
Die Stadt Hagen ist mit
100 € am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000 €
beteiligt. Die übrigen Gesellschafter sind 15 weitere Kommunen bzw. kommunale
Beteiligungsgesellschaften mit ebenfalls je 100 € Anteil am Stammkapital
sowie die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit 15.000
€ Anteil und die MKG - Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH mit 8.400
€ Anteil.
Die KBGG hat nunmehr
mitgeteilt, dass sie am 23.04.2004 eine Gesellschafterversammlung abhalten
will. Aufgrund der geringen Beteiligungsquote ist es aus Sicht der Verwaltung
vertretbar, Herrn Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann bis zum Ende der
Wahlperiode des Rates der Stadt Hagen zum städtischen Vertreter zu bestellen.
Die Einladung für die
Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Gas ist als
Anlage beigefügt.
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Wie bereits oben
erwähnt, wird die Gesellschafterversammlung der KBGG am 23.04.2004
durchgeführt. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 29.04.2004 stattfindet,
ist ein Beschluss der äußersten Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz2 GO NRW zu
fassen.
Dem Rat der Stadt Hagen
ist der Beschluss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
