Beschlussvorlage - 0262/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden am 13.04.2004 gefassten Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen wird

 

Herr Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann

 

für die Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Gas GmbH bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt Hagen bestellt.

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Sachverhalt

Am 11.12.2003 hat der Rat der Stadt Hagen im Rahmen der Integration der RWE Gas AG in die neue Struktur des RWE-Konzerns folgenden Beschluss gefasst:

 

“Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einbringung der Anteile der Stadt Hagen an der RWE Gas AG in die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Gas GmbH (KBGG).”

 

Die Stadt Hagen ist mit 100 € am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000 € beteiligt. Die übrigen Gesellschafter sind 15 weitere Kommunen bzw. kommunale Beteiligungsgesellschaften mit ebenfalls je 100 € Anteil am Stammkapital sowie die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit 15.000 € Anteil und die MKG - Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH mit 8.400 € Anteil.

 

Die KBGG hat nunmehr mitgeteilt, dass sie am 23.04.2004 eine Gesellschafterversammlung abhalten will. Aufgrund der geringen Beteiligungsquote ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, Herrn Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt Hagen zum städtischen Vertreter zu bestellen.

 

Die Einladung für die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Gas ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Wie bereits oben erwähnt, wird die Gesellschafterversammlung der KBGG am 23.04.2004 durchgeführt. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 29.04.2004 stattfindet, ist ein Beschluss der äußersten Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz2 GO NRW zu fassen.

 

Dem Rat der Stadt Hagen ist der Beschluss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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29.04.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen