Beschlussvorlage - 0259/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin der Stadt Hagen für die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.04.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt,
als stimmberechtigte/n
Vertreter/in zu der außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) zu
entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
1. den bisherigen Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Kfm.
Michael Klippert, abzuberufen und das Anstellungsverhältnis zu beenden,
2. den neuen Geschäftsführer entsprechend dem Vorschlag
des Aufsichtsrates zu bestellen und das Anstellungsverhältnis zu begründen.
Sachverhalt
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung der
Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH
(G.I.V.) findet am 29. April 2004 im Anschluss an die Sitzung des Rates der
Stadt Hagen in den Räumen der Stadthalle statt.
Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst
folgende Punkte:
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1. |
Abberufung
des bisherigen Geschäftsführers, Herrn Dipl.-Kfm. Michael Klippert und
Beendigung des Anstellungsverhältnisses Beschlussvorschlag der Gesellschaft: Der bisherige Geschäftsführer, Herr Dipl.-Kfm. Michael
Klippert, wird mit Wirkung vom ......................... 2004 abberufen und
das Anstellungsverhältnis mit ihm beendet. Begründung der Gesellschaft: Im Rahmen der Neustrukturierung der Gebäudewirtschaft
der Stadt Hagen sollen nach dem Willen der Gesellschafterin verschiedene
gesellschaftsrechtliche, strukturelle und personelle Veränderungen
stattfinden. Teil dieser Veränderungen ist die Neubesetzung der
Geschäftsführerposition der G.I.V. mbH und der Funktion des Werkleiters des
unechten Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH). Die Entscheidung über die Abberufung des bisherigen
Geschäftsführers, Herrn Dipl.-Kfm. Michael Klippert und die Beendigung des
Anstellungsverhältnisses mit ihm ist der Gesellschafterin gemäß § 13 Abs. 1
Ziffern 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages vorbehalten. |
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2. |
Bestellung
eines neuen Geschäftsführers und Begründung des Anstellungsverhältnisses Beschlussvorschlag der Gesellschaft: Herr ............................ wird mit Wirkung vom
....................... 2004 zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt
und ein Anstellungsverhältnis mit ihm begründet. Begründung der Gesellschaft: Im Rahmen der Neustrukturierung der Gebäudewirtschaft der
Stadt Hagen sollen nach dem Willen der Gesellschafterin verschiedene
gesellschaftsrechtliche, strukturelle und personelle Veränderungen
stattfinden. Teil dieser Veränderungen ist die Neubesetzung der
Geschäftsführerposition der G.I.V. mbH und der Funktion des Werkleiters des
unechten Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH). Die Entscheidung über die Bestellung des neuen
Geschäftsführers und die Begründung eines Anstellungsverhältnisses mit ihm
ist der Gesellschafterin gemäß § 13 Abs. 1 Ziffern 5 und 6 des
Gesellschaftsvertrages vorbehalten. |
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Personalausschuss des Rates der Stadt Hagen hat sich
nach Abschluss des Auswahlprozesses auf einen neuen Geschäftsführer geeinigt,
der gleichzeitig die Position des Werkleiters GWH übernehmen soll. Der Name
wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates in der Gesellschafterversammlung
genannt. Der Beginn der Tätigkeit als Geschäftsführer steht noch nicht genau
fest, da hier noch abschließende Verhandlungen durchgeführt werden.
An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung am
31.07.2003 hat Herr Arndt Hartmann, an der letzten außerordentlichen
Gesellschafterversammlung am 07.11.2003 Frau Annegret Oesterreich teilgenommen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
