Beschlussvorlage - 0080/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) "Haus Harkorten"Teilung des Geltungsbereichs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.03.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.03.2004
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Sachverhalt
Der
Geltungsbereich des mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.06.2001
eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten umfasst
neben dem eigentlichen Bereich des denkmalgeschützten Hauses auch die künftig
zur Bebauung vorgesehenen Flächen entlang der Harkortstraße und den östlich
angrenzenden Freiraum bis zur Grundschötteler Straße.
Für
den Bereich Haus Harkorten selbst wurde inwischen auf der Basis der
Vorentwurfsplanung dieses Bebauungsplans für das Vorhaben des Landesinstituts
für Qualifizierung nach § 35 i.v.m. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde
erteilt. Mit Zustimmung des Landschaftsbeirats wurde der Bereich aus dem
Landschaftsschutzgebiet herausgenommen.
Die
alternativen Überlegungen im Hinblick auf die künftige Nutzung, Art und Umfang,
der zur Bebauung vorgesehenen Flächen entlang der Harkortstraße sind noch nicht
abschließend konkretisiert. Die Auswertung der vorgezogenen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange ist noch nicht abgeschlossen.
Es
wird vorgeschlagen den Geltungsbereich in zwei Bereiche zu teilen. Der
Teilbereich um das Haus Harkorten mit den gesicherten Inhalten, dem Vorhaben
des Landesinstituts und den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen, wird als
Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten Teil I vorgezogen
bearbeitet.
Der
verbleibende Bereich entlang der Harkortstraße und des Freiraums bis zur
Grundschötteler Straße wird zurückgestellt. Nach Konkretisierung der
Planungsinhalte wird das Verfahren unter der Verfahrens-Nr. 7/01 (534) Haus
Harkorten Teil II fortgeführt.
