Beschlussvorlage - 0335/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern ein hybrides Verleihsystem für Mikromobilitätsangebote in Hagen einzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung/ Sondernutzungsvereinbarung mit interessierten Anbietern abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Hagen eingeführte hybride E-„Tretroller-Verleihsystem“ nach 12 Monaten zu beurteilen, dem Rat darüber zu berichten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen .

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

Begründung

Einleitung und Hintergrund

Die Verwaltung teilt dem Rat der Stadt Hagen mit dieser Vorlage mit, dass der Anbieter Lime Germany GmbH sein Verleihangebot für E-Tretroller voraussichtlich ab Juni 2024 in Hagen anbieten möchte. Mitarbeitende dieses Unternehmens stehen den Mitgliedern des Rates in der heutigen Sitzung für Fragen gerne zur Verfügung und stellen das Unternehmen sowie das Angebot für Hagen kurz vor.

In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage 0369/2023 und 0369-1/2023 zur geplanten Weiterführung von Mikromobilitäts-Verleihsystemen verwiesen.

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 können elektrische Tretroller im öffentlichen Straßenraum legal genutzt werden. Mit der Zulassung und Einführung der E-Tretroller in Deutschland ist in der Fachwelt die Hoffnung verbunden, dass diese als ein Baustein zukünftig einen Beitrag zur anvisierten gewünschten Mobilitätswende leisten, insbesondere dann, wenn sie Fahrten des motorisierten Individualverkehres ersetzen. Infolgedessen rollen besonders große Anbieter ihre Angebote schrittweise in Deutschland aus. Es gibt drei Möglichkeiten, wie sie dies tun dürfen:

1) Stationsgebundenes System:

E-Tretroller dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen angeboten und abgestellt werden.

Hierzu eine Anmerkung der Verwaltung: Vor dem Hintergrund der in anderen Kommunen mit stationslosen Verleihsystemen für E-Tretroller gemachten negativen Erfahrungen und zahlreicher Nachfragen von Anbietern, die ihr Leihangebot hier ebenfalls kurzfristig stationslos anbieten wollten, hatte sich die Verwaltung dazu entschieden, in Hagen zunächst auf ein stationsgebundenes Verleihsystem zu setzen.

2) Nicht stationsgebundenes (stationsloses) System (sog. Free-floating-System):

Bei der Ausleihe von E-Tretrollern auf der Basis eines stationslosen Systems bestehen keine festen Stationen. Das Ausleihen und die Rückgabe der E-Tretroller kann in einem (Stadt-)Gebiet erfolgen, auf dem sich Anbieter und eine Stadtverwaltung mittels einer Vereinbarung/Sondernutzung geeinigt haben.

Anbieter von gewerblichen Verleihsystemen stellen E-Tretroller im öffentlichen Straßenraum bereit. Interessierte Nutzer können (Leih-)E-Tretroller nach vorheriger Installation einer Applikation auf dem Smartphone und Eröffnung eines Nutzerkontos mieten und anschließend nutzen.

3) Hybrid-System:

Das Hybrid-System vereinigt beide vorgenannten Systeme in sich. Dabei existiert an ausgewiesenen Stellen weiterhin ein stationsgebundenes System. An allen anderen Orten können Elektrokleinstfahrzeuge aus Mikromobilitäts-Verleihangeboten (E-Tretroller, Fahrräder und Lastenräder) frei im öffentlichen Straßenverkehrsraum und im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung abgestellt werden.

Dieses System soll künftig in Hagen weiterverfolgt werden. Vor allem in Wohngebieten soll so die Attraktivität der Verleihangebote erhöht werden, mit dem Ziel, möglichst viele Nutzer und Nutzerinnen dazu zu bewegen, das eigene Kfz. stehen zu lassen und stattdessen Mikromobilitätsfahrzeuge und den ÖPNV zu nutzen. Gerade auch der Zubringerverkehr zum ÖPNV (sog. letzte Meile) wird seitens der Verwaltung als ein interessantes Einsatzgebiet für Fahrzeuge aus den Mikromobilitäts-Verleihsystemen angesehen. Es handelt sich um einen Baustein vor allem an den vorhandenen und geplanten Mobilstationen in der Stadt.

Begrenzung der Anzahl von Mikromobilitätsfahrzeugen in einer Stadt:

Prinzipiell kann eine Stadt verschiedene Leihangebote von Mikromobilitätsfahrzeugen, die im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt werden, durch bestimmte Kontingente beschränken. Dies wird insbesondere gemacht, um die Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenraums zu begrenzen und um in Quartieren ein geordnetes Stadtbild zu erhalten. Die Stadt Hagen begrenzt die Anzahl der erlaubten Mikromobilitätsfahrzeuge.

Einführung eines E-Tretroller-Verleihsystems mit einem Modellprojekt in Haspe

Die Einführung eines stationsgebundenen Systems diente auch dazu, in einem Modellprojekt in Haspe praktische Erfahrungen mit einem E-Tretroller-Projekt zu sammeln. Nach dem Abschluss dieses Modellprojektes wurde das E-Tretroller-Verleihsystem auf Hagen-Mitte und weitere Stadtbezirke ausgeweitet.

r das Ausleihen und Abstellen der E-Tretroller wurden bisher stadtweit über 130 Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge eingerichtet.

Diese Abstellflächen wurden bis auf den Stadtbezirk Hohenlimburg in den anderen vier Stadtbezirken bereits eingerichtet und sollen langfristig dem Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen dienen. Denn zur Förderung der Mobilitätswende und auf der Basis des Masterplans Nachhaltige Mobilität sollen zukünftig weitere Projekte im Bereich der Mikromobilität entwickelt und umgesetzt werden hier insbesondere Fahrrad-Verleihsysteme und Lastenrad-Verleihsysteme. Hierfür benötigt die Verwaltung voraussichtlich diese eingerichteten Abstellflächen und zwar für das Ausleihen und Abstellen von verschiedenen Mikromobilitätsfahrzeugen.

Eingerichtete, stationsgebundene Flächen, die aktuell nicht für das Abstellen von E-Tretrollern vorgesehen sind, sollen deshalb grundsätzlich erhalten bleiben. Die Beschilderung der Flächen bleibt bis auf Weiteres abgeklebt. Durch diese Vorgehensweise ist an vielen Stellen im Stadtgebiet das Abstellen von Autos auf den für Mikromobilitätsfahrzeuge vorgesehenen Flächen temporär wieder möglich.

Zwei Anbieter starten E-Tretroller-Verleih in Hagen und geben anschließend auf

In jüngster Vergangenheit und in Abstimmung mit zwei kleineren Anbietern und den politischen Gremien hatte die Verwaltung ein stationsgebundenes Verleihsystem für E-Tretroller aufgebaut und eingeführt (siehe auch Vorlagen bzw. DS 0406/2022; 0406-1/2022; 0406-2/2023 und 0406-3/2022). Die Anbieter ZEUS Scooters GmbH und der belgische Anbieter „Hoppy“ haben aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen ihre Verleihangebote in Hagen aber wiedereingestellt (siehe DS 0775/2023).

Umstellung des eingeführten stationsgebundenen Verleihsystems auf ein hybrides Verleihsystem

Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen der Verwaltung mit einem stationsgebundenen System und dem Ziel der Verwaltung wirtschaftlich tragfähige Mikromobilitätsangebote als einen Beitrag zur Mobilitätswende zu etablieren und vieler Anfragen von Nutzern, die sich Abstellmöglichkeiten für (Leih-)E-Tretroller direkt vor ihrer Haustür wünschen, chte die Verwaltung nun das bisher stationsgebundene System in Hagen auf ein Hybridsystem umstellen. Die Umstellung soll auch dazu dienen, dass sich interessierte Unternehmen hier langfristiger als bisher engagieren und ihre Angebote damit verlässlicher machen.

Zudem hat sich die Einführung eines Hybridsystems für E-Tretroller in vielen deutschen Großstädten, wie z. B. in Düsseldorf und Köln, bereits bewährt. Die Hansestadt Hamburg hat Verbotszonen für bestimmte Bereiche ausgewiesen.

r Hagen bedeutet dies, dass in Wohngebieten keine Abstellplätze für E-Tretroller mehr vorgehalten werden, sondern nur noch in Gebieten mit erhöhtem Nutzungsdruck durch E-Tretroller, wie z. B. am Rande der Fußngerzonen oder an anderen hoch frequentierten Stellen wie öffentlichen Einrichtungen oder ÖPNV-Umsteigepunkten. Über die Vorhaltung von bestimmten Flächen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen entscheiden die für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Bezirksvertretungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

In den Bezirksvertretungen Eilpe/Dahl und Hagen-Mitte wurde bereits jeweils über eine Standortübersicht entschieden, die die Verwaltung zum Erhalt von stationsgebundenen Abstellflächen in deren Stadtbezirken eingereicht hatte. Diese Standorte sollen für die Umsetzung des hybriden Systems erhalten bleiben.

Dieses Verfahren ist zukünftig auch bei bereits bestehenden Abstellflächen für die E-Tretroller im gesamten Stadtgebiet individuell anpassbar. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Falle von Problemen mit „wild“ abgestellten E-Tretrollern, insbesondere im Hinblick auch auf die Verkehrssicherheit aber auch für Belange des Stadtbildes, nachsteuern kann.

Verträge/ Sondernutzungssatzungen regeln Nutzung der Straßen durch E-Tretroller

Geregelt wird die Weiterführung des bisherigen stationsgebundenen als ein hybrides Verleih-System wie bisher mit einem Vertrag (Vereinbarung), der ein Sondernutzungsrecht beinhaltet.

Der bisher genutzte Vertrag wurde an das geplante Hybridsystem angepasst und ist als Anlage beigefügt (Anlage Nr. 3). Hierüber ist die Anzahl der E-Tretroller für die Gesamtstadt begrenzbar und ein möglichst stadtverträglicher Betrieb geregelt. Auch sind hier Bereiche des Stadtgebietes dargestellt, in denen das Fahren mit ausgeliehenen E-Tretrollern nicht zulässig ist (Fußngerzonen).

Der sich im Anhang befindliche Mustervertrag wird den Mitgliedern des Rates daher zum Beschluss vorgelegt.

 

Die dem Anhang ebenfalls beigefügten Standortübersichten zu den Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in den Stadtbezirken Eilpe/ Dahl und Hagen-Mitte, die erhalten werden sollen, erhalten die Mitglieder des Rates ebenso zur Kenntnis wie eine kurze Beschreibung des Unternehmens Lime, dass in Hagen zukünftig E-Tretroller zum Ausleihen anbieten möchte (Anlage Nr. 4).

Weitere Informationen zum Unternehmen Lime

Das Unternehmen Lime Germany GmbH hat weltweit Erfahrungen im Bereich der Mikromobilität und arbeitet mit Städten zusammen, um Elektroräder, E-Tretroller und andere Verkehrsmittel unter bereitzustellen.

Weitere Informationen zu diesem Unternehmen finden interessierte Leser im Internet unter dem folgenden Link: https://www.li.me/de-de

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.    Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe (Beschluss 3)

X

Vertragliche Bindung (Beschluss 1 und 2)

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Dr. André Erpenbach, Beigeordneter

 

 

gez.

 

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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07.05.2024 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern ein hybrides Verleihsystem für Mikromobilitätsangebote in Hagen einzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung/ Sondernutzungsvereinbarung mit interessierten Anbietern abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Hagen eingeführte hybride E-„Tretroller-Verleihsystem“ nach 6 Monaten zu beurteilen, dem Rat darüber zu berichten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

1

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

FDP

 

1

 

Die Linke

 

 

1

HAK

1

 

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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16.05.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern ein hybrides Verleihsystem für Mikromobilitätsangebote in Hagen einzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung/ Sondernutzungsvereinbarung mit interessierten Anbietern abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Hagen eingeführte hybride E-„Tretroller-Verleihsystem“ nach 6 Monaten zu beurteilen, dem Rat darüber zu berichten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

9

 

 

SPD

11

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

2

1

FDP

1

1

 

Die Linke

 

 

2

HAK

2

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

31

Dagegen:

11

Enthaltungen:

3