Berichtsvorlage - 0333/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

Begründung

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 können elektrisch- oder batteriebetriebene Tretroller grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Kommerzielle Anbieter, die bundesweit E-Tretroller vermieten, haben somit einen Rechtsanspruch darauf, ihre Angebote in Kommunen einzuführen.

In der jüngsten Vergangenheit hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Anbietern ZEUS Scooters GmbH und dem Unternehmen Hoppy und in Abstimmung mit den jeweiligen politischen Gremien zunächst ein E-Tretroller-Verleihsystem modellhaft in Haspe (mit ZEUS) eingeführt und daran anschließend im Sommer 2023 mit einem weiteren Anbieter (Hoppy) ein E-Tretroller-Verleihsystem stadtweit eingeführt. Aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen hat zunächst der Anbieter ZEUS Scooters sein E-Tretroller-Verleihangebot in Hagen eingestellt. Auch der im Anschluss an ZEUS Scooters in Hagen tätige belgische Anbieter Hoppy musste auf Druck seiner Investoren/ Kapitalgeber sein Angebot in Hagen nach einem mehrmonatigen Betrieb einstellen (vgl. DS 0775/2023).

Mit beiden Anbietern hatte die Stadt Hagen eine Vereinbarung geschlossen. Beide Anbieter haben in Hagen bisher mit einem stationsgebundenen System gearbeitet. Das bedeutet, dass in der Regel, die Nutzer von E-Tretroller-Verleihangeboten die Roller nur auf bestimmten Abstellflächen abstellen können. Stadtweit wurden über 130 Abstellplätze für das Abstellen von E-Tretrollern eingerichtet.

Die Einführung der E-Tretroller mit einem stationsgebundenen System diente dazu ein sauberes und geordnetes Stadtbild zu erhalten und vorsorglich einen Beitrag zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu fördern. An stationsgebundenen Abstellplätzen konnten Nutzer nach ihren Fahrten die ausgeliehenen Tretroller wieder geordnet abstellen. Diese Abstellplätze wurden bis auf den Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg in den vier Stadtbezirken Hagen-Haspe, Mitte, Eilpe/ Dahl und Hagen-Nord eingerichtet und sollen langfristig dem Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen (E-Tretroller, Leihfahrräder, Fahrrädern, (Leih-) Lastenrädern, etc.) dienen.

Um fest eingerichtete Abstellplätze für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen im Stadtbezirk Eilpe/ Dahl weiter nutzen zu können, schlägt die Verwaltung den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eilpe/ Dahl vor, einige dieser Standorte zu erhalten. Alle anderen bereits eingerichteten Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote sollen temporär wieder für das Abstellen und Parken von Kfz freigeben werden. Dazu soll die Beschilderung dieser Abstellplätze bis auf Weiteres abgeklebt bleiben.

Abweichend zu dem bisherigen stationsgebundenen System r die E-Tretroller beabsichtigt die Verwaltung nun, in Hagen ein Hybridsystem einzuführen. Dafür sollen einige Abstellplätze des stationsgebundenen Systems erhalten bleiben auch um ein geordnetes Stadtbild zu erhalten und die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Mit der Einführung des Hybridsystems werden in Wohngebieten keine Abstellflächen für die E-Tretroller mehr vorgehalten, diese sollen nur noch in Gebieten mit erhöhtem Nutzungsdruck durch E-Tretroller wie z.B. am Rande der Fußngerzone oder an anderen Stellen wie öffentliche Einrichtungen (ÖPNV-Umsteigepunkte, Schulen, Verwaltungsstellen, etc.) vorgehalten werden. Dieses Vorgehen ist auch zukünftig individuell anpassbar. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Falle von auftauchenden Problemen mit den E-Tretrollern insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit oder das Stadtbild nachsteuern kann und eine entsprechende Bewertung nach zwölf Monaten nach Einhrung durch die Stadt stattfinden wird.

Auf das Hybridsystem soll aufgrund vielfacher Nutzeranfragen umgestellt werden, weil diese auch angeführt haben, dass sie sich eine Abstellmöglichkeit vor ihrer Haustür wünschen. Andernfalls würde für sie das Angebot unattraktiv sein.

Da alle bisherigen Verleiher angegeben haben, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen ihr Angebot zurückgezogen hätten, hat die Verwaltung darüber hinaus Interesse daran, dass eine für Anbieter wirtschaftliche Lösung gefunden wird. Das Hybridsystem hat sich bereits in vielen deutschen Großstädten bewährt.

Im Stadtbezirk Eilpe/ Dahl sollen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen zunächst die beiden in der beigefügten Liste aufgeführten Standorte erhalten bleiben.

Zum Parkplatz in der Franzstraße: Dieser Standort soll für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeuge erhalten bleiben, denn hier befindet sich eine Feuerwehrzufahrt. Alternativ könnte hier ein Parkverbotsschild aufgestellt werden.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

E-Tretroller haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die Förderung einer nachhaltigen Mobilität.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Dr. André Erpenbach

Beigeordneter

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.04.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen