Beschlussvorlage - 0319/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, frühestens ab dem Jahre 2025 einen Kunstrasen sowie ein eventuelles Kleinspielfeld in Haspe zu realisieren und frühestens ab dem Jahre 2029 einen Kunstrasenplatz in Hohenlimburg.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach dem Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße und dessen Fertigstellung im Jahr 2021 ist derzeit noch der Bau des Kunstrasenplatzes Emst II in Arbeit. Dessen Fertigstellung soll, abhängig von der Witterung, im Herbst 2024, spätestens im Frühjahr 2025 erfolgen.

 

Bereits mehrfach hatte sich der Sport- und Freizeitausschuss in seinen Sitzungen mit dem Bau möglicher weiterer Kunstrasenplätze im Stadtgebiet beschäftigt. In der Vorlage 0895/2015 wurde zunächst festgelegt, dass nach dem Bau des Kunstrasen in Dahl ein Kunstrasenplatz in Haspe und anschließend in der Bezirkssportanlage Helfe entstehen sollte. Diese Rangfolge wurde aufgegeben, nachdem die Möglichkeit bestand, den Platz in der BSA Helfe weitgehend mit Mitteln aus einem Konjunkturpaket zu finanzieren. Danach verschoben sich abermals die Prioritäten, so dass der Umbau des Sportplatzes an der Alexanderstraße vorgezogen wurde.

 

Gemäß Vorlage 1052/2018 wurde beschlossen, weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet zu realisieren. Mit der Vorlage 0138/2019 wurde durch den Sport- und Freizeitausschuss festgelegt, dass maximal noch zwei weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet realisiert werden sollen. Bei der abermaligen Behandlung des Themas hat der Sport- und Freizeitausschuss in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 (Vorlage 0128/2022) eine Beschlussfassung über die Reihenfolge der zu bauenden Kunstrasenplätze verschoben.

 

Fest steht, dass sowohl im Stadtbezirk Haspe als auch im Stadtbezirk Hohenlimburg noch dringender Bedarf für einen Kunstrasenplatz besteht. Dies wurde auch mit dem im Herbst 2023 verabschiedeten Sportentwicklungsplan (Vorlage 0647/2023) bestätigt und festgelegt.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans für 2024/2025 wurde die Diskussion über die Reihenfolge des Platzbaus neu aufgenommen. Das Servicezentrum Sport schlägt daher vor, eine Reihenfolge für die Bauvorhaben verbindlich festzulegen.

 

Mit Blick auf die beiden Stadtbezirke lässt sich folgender Ist-Zustand bei der Belegung feststellen: Am Kirchenberg in Hohenlimburg trainieren auf dem Kunstrasen, dem Kleinspielfeld und dem Rasen im Erich-Berlet-Stadion zusammen aktuell 26 Teams; am nahegelegenen Ostfeld in Hohenlimburg trainiert und spielt ein weiteres, allerdings nicht anspruchsberechtigtes Team. Hinzu kommen am Kirchenberg und Ostfeld zusammen vier Alte Herren Teams, denen gemäß Richtlinie keine Nutzungszeiten auf Sportplätzen zustehen.  In Summe sind in Hohenlimburg also 26 anspruchsberechtiget Mannschaft am Ball.

 

 

 

 

In Haspe sind es in der Bezirkssportanlage aktuell 22 Teams (plus drei Alte-Herren-Teams), am Freiheitsplatz spielen und trainieren ein weiteres, anspruchsberechtigtes Team sowie ein nicht-anspruchsberechtigtes Team. Hinzu kommen auch hier zwei Alte-Herren-Teams. In Summe sind dies 23 anspruchsberechtigte Teams.

 

Zur Erläuterung: Gemäß Vergaberichtlinie vom 15. Februar 2023 ist genau geregelt, wer Anspruch auf die Nutzung eines Kunstrasenplatzes hat. Dort heißt es u.a.: „…Anspruch auf Zuteilung von Trainings- und Spielzeiten auf Kunstrasenplätzen haben lediglich Vereine, die mindestens in den letzten drei Jahren kontinuierlich Jugendarbeit geleistet haben, es sei denn, mindestens eine Mannschaft spielt überkreislich (ab Bezirksliga), dann besteht ein Anspruch nur für diese Mannschaft. Als Nachweis für mindestens drei Jahre kontinuierliche Jugendarbeit muss ein Verein mit mindestens einer Jugendmannschaft an drei aktuell aufeinander folgenden Jahren am Meisterschaftsspielbetrieb des Fußballkreises Hagen-Ennepe-Ruhr oder überkreislich teilgenommen haben. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Kunstrasenplatzes im Stadtgebiet besteht nicht.“

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, i Hohenlimburg sind es zwar nominell drei Teams mehr, die dort trainieren, aber dort steht auch zusätzliche ein Kunstrasen-Kleinfeld für die Jugendmannschaften sowie der Rasen für die Herren und Damen zur Verfügung, so dass im Vergleich Haspe schlechter dasteht, da es in Haspe weder ein zusätzliches Kleinfeld noch einen Rasen gibt. Außerdem sind alle Hasper Vereine anspruchsberechtigt (BW Haspe verzichtet nur aktuell, um weiter am Freiheitsplatz zu trainieren und zu spielen), während in Hohenlimburg der Verein TSK Hohenlimburg nicht anspruchsberechtigt ist. Aus sportfachlicher Sicht sollte zunächst ein Kunstrasen in Haspe und danach ein Kunstrasen in Hohenlimburg realisiert werden.

 

Der genaue Standort für den neuen Kunstrasen sowie Detailplanungen und Kostenschätzungen sollen entsprechend im Sommer 2025 beziehungsweise 2029 zur Verabschiedung durch den Sport- und Freizeitausschuss vorgelegt werden.

 

Sollte sich zwischenzeitlich als Alternative für die Finanzierung aus Mitteln der Sportpauschale eine (externe) Förderung für den Bau eines oder mehrerer Kunstrasenplätze ergeben, würde das Servicezentrum Sport sich um eine entsprechende Unterstützung bemühen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Es entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen, da lediglich die Reihenfolge der Maßnahmen festgelegt werden soll. Vollständigkeitshalber sind die Auswirkungen nachfolgend dargestellt worden. Die Planung in den Haushalt 2024/25 ist erfolgt.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.000848

Bezeichnung:

Neubau Kunstrasen Hohenlimburg oder Haspe

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

2029

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

1.000.000 €

200.000 €

800.000 €

 

 

 

Eigenanteil

1.000.000 €

200.000 €

800.000 €

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im Rahmen der laufenden Haushaltsplanberatungen - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen -berücksichtigt

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die bilanziellen Auswirkungen stehen erst fest, sobald entschieden ist welcher Kunstrasenplatz gebaut wird. 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die bilanziellen Auswirkungen stehen erst fest, sobald entschieden ist welcher Kunstrasenplatz gebaut wird.

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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