Berichtsvorlage - 0334/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 können elektrisch- oder batteriebetriebene Tretroller grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Kommerzielle Anbieter, die bundesweit E-Tretroller vermieten, haben somit einen Rechtsanspruch darauf, ihre Angebote in Kommunen einzuführen.

In der jüngsten Vergangenheit hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Anbieter ZEUS Scooters GmbH und in Abstimmung mit der Politik zunächst ein E-Tretroller-Verleihsystem modellhaft in Haspe (mit ZEUS) eingeführt und daran anschließend im Sommer 2023 mit dem Anbieter (Hoppy) ein E-Tretroller-Verleihsystem stadtweit eingehrt.

Aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen hat zunächst der Anbieter ZEUS sein E-Tretroller-Verleihangebot in Hagen eingestellt. Auch der im Anschluss an ZEUS in Hagen tätige belgische Anbieter Hoppy musste auf Druck seiner Investoren/ Kapitalgeber sein Angebot in Hagen nach einem mehrmonatigen Betrieb einstellen (vgl. DS 0775/2023).

Mit beiden Anbietern hat die Stadt Hagen eine Vereinbarung geschlossen. Beide Anbieter haben in Hagen bisher mit einem stationsgebundenen System gearbeitet. Das bedeutet, dass in der Regel die Nutzer von E-Tretroller-Angeboten die Roller nur auf bestimmten Abstellflächen abstellen können. Stadtweit wurden daher über 130 Abstellplätze für das Abstellen von E-Tretrollern eingerichtet.

Die Einführung der E-Tretroller mit einem stationsgebundenen System diente dazu ein sauberes und geordnetes Stadtbild zu erhalten und vorsorglich einen Beitrag zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu fördern. An diesen stationsgebundenen Abstelllätzen können Nutzer nach ihren Fahrten die ausgeliehenen Tretroller wieder geordnet abstellen. Diese Abstellplätze wurden bis auf den Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg in den vier Stadtbezirken Hagen-Haspe, Mitte, Eilpe/ Dahl und Hagen-Nord eingerichtet und sollen langfristig dem Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen (E-Tretroller, Leihfahrräder, Fahrrädern, (Leih-) Lastenrädern, etc.) dienen.

Um fest eingerichtete Abstellplätze für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen in Hagen-Mitte weiter nutzen zu können, schlägt die Verwaltung den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mitte vor, einige dieser Standorte zu erhalten. Alle anderen bereits eingerichteten Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote sollen temporär wieder für das Abstellen und Parken von Kfz freigeben werden. Dazu soll die Beschilderung dieser Abstellplätze bis auf Weiteres abgeklebt bleiben.

Abweichend zu dem bisherigen stationsgebundenen System für die E-Tretroller beabsichtigt die Verwaltung nun, in Hagen ein Hybridsystem einzuführen. Dafür sollen einige Abstellplätze des stationsgebundenen Systems erhalten bleiben auch um ein geordnetes Stadtbild zu erhalten und die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Mit der Einführung des Hybridsystems werden in Wohngebieten keine Abstellflächen für die E-Tretroller mehr vorgehalten; diese sollen nur noch in Gebieten mit erhöhtem Nutzungsdruck durch E-Tretroller wie z.B. am Rande der Fußngerzone oder an anderen Stellen wie öffentliche Einrichtungen (ÖPNV-Umsteigepunkte, Schulen, Verwaltungsstellen, etc.) vorgehalten werden. Dieses Vorgehen ist auch zukünftig individuell anpassbar. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Falle von auftauchenden Problemen mit den E-Tretrollern insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit oder das Stadtbild nachsteuern kann und eine entsprechende Bewertung nach zwölf Monaten nach Einführung stattfinden wird.

Auf das Hybridsystem soll aufgrund vielfacher Nutzeranfragen umgestellt werden, weil Nutzer auch angeführt haben, dass sie sich eine Abstellmöglichkeit vor ihrer Haustür wünschen. Andernfalls würde für sie das Angebot unattraktiv sein.

Da alle bisherigen Verleiher angegeben haben, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen ihr Angebot zurückgezogen hätten, hat die Verwaltung darüber hinaus Interesse daran, dass eine für Anbieter wirtschaftliche Lösung gefunden wird. Das Hybridsystem hat sich bereits in vielen deutschen Großstädten bewährt.

In der Hagener Innenstadt sollen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen die in der beigefügten Liste aufgeführten Standorte erhalten bleiben.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

E-Tretroller haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die Förderung einer nachhaltigen Mobilität.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Dr. André Erpenbach

Beigeordneter

 

 

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

25.04.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die Vorlage in Bezug auf die zu erhaltenden Standorte zum Abstellen von Mikromobilitätsangeboten zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Anbieter Lösungen zu finden, damit nicht mehr genutzte E-Tretroller

 

1.) zeitnah wieder eingesammelt werden und öffentlichen Verkehrsraum nicht
   unnötig lang blockieren.

 

2.) Darauf zu drängen, dass in besonders neuralgischen und gefährlichen
   Bereichen eine automatische Drosselung der Geschwindigkeit
   (Langsamfahrfunktion) der E-Tretroller erfolgt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0