Beschlussvorlage - 0238/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am 2. Sonntag im Mai eines jeden Jahres für den Stadtteil Hohenlimburg anlässlich der Maientage mit Italienischen Nächten, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist, wird erlassen.

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Sachverhalt

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e.V. hat am 16.1.2004 beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hohenlimburg aus Anlass der Maientage mit italienischen Nächten am 2. Sonntag im Mai eines jeden Jahres von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Der Bereich des Stadtteils Hohenlimburg umfasst nach dem Antrag folgende Straßen:

Stennertstraße, Grünrockstraße, Preinstraße, Freiheitstraße, Herrenstraße, Lohmannstraße, Gaußstraße, Dieselstraße und Bahnstraße.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss – LadSchG – vom 28.11.1956 (BGBl.I S. 875) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO) vom 25.1.2000 (SGV.NRW S. 281) in der z.Zt. gültigen Fassung dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Verkaufsstellen jährlich an 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Bei den Maientagen mit Italienischen Nächten handelt es sich um eine traditionelle Großveranstaltung im Hohenlimburger Innenstadtbereich, die auf Grund ihrer Größe und Anziehungskraft als ähnliche Veranstaltung im Sinne des § 14 Abs. 1 LadschlG anzusehen ist.

Die Veranstaltung findet in diesem Jahr zum 10. Mal statt.  Nach § 14 Abs. 1 LadschlG in Verbindung mit § 1 ZustVO ArbG ist als Form für die beabsichtigte Regelung der Erlass einer Rechtsverordnung (Ordnungsbehördliche Verordnung) vorgeschrieben. Im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist eine Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelsverbandes und der Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben. Die Stellungnahmen hierzu sind entsprechend der Anfragen zur Samstagsöffnung (OV vom 15.4.1998) im Rahmen dieser Veranstaltung bestätigt worden.

 

Keine Bedenken werden vom Einzelhandelsverband erhoben. Auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen stimmt danach dem Vorhaben zu. Demgegenüber steht die Gewerkschaft “Vereinte  Dienstleistungs- Gewerkschaft e.V. – ver.di – BV Hagen- einer solchen Regelung kritisch gegenüber und lehnt sie ab.

Diese Veranstaltung trägt zu einer zusätzlichen Belebung der Hohenlimburger Innenstadt bei. Auch ein Impuls für die heimische Wirtschaft wird erwartet.

 

In den mittelständischen Betrieben wird diese Verlängerung der Öffnungszeit an dem Sonntag durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen ohnehin Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel  auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung, insbesondere der auswärtigen Besucher. Es ist festzustellen, dass nach Abwägung der Kriterien dem überwiegenden Interesse der Bevölkerung an einer entsprechenden Veranstaltung und der durch die vorgenannte Öffnungszeit bedingte Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hohenlimburg Vorrang einzuräumen ist vor dem Schutzbedürfnis einer relativ geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel an einer  ungestörten Wochenendruhe.

 

In den Jahren 1998 – 2003 sind durch Ordnungsbehördliche Verordnung vom 15.4.1998 anläßlich dieser Veranstaltung 6 verlängerte Samstagsöffnungen (jeweils 2 Samstag im Mai eines jeden Jahres) beschlossen und durchgeführt worden.

 

 

Es wird gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.04.2004 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.04.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen