Beschlussvorlage - 0283/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bennenung von Beisitzern für den Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Vera Grefe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.04.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt für den Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2025 als Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen:
Beisitzer*in Stellvertreter*in
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Für die Kommunalwahlen 2025 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht gem. § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzer*innen, die gem. § 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom Rat der Stadt zu wählen sind. Für jede/n Beisitzer*in des Wahlausschusses soll der Rat eine/n Stellvertreter*in wählen (§§ 1 und 6 KWahlO).
Dem Wahlausschuss können neben den Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger*innen angehören, sofern sie dem Rat angehören können (§ 2 Abs. 3 KWahlG i. V. m. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW- GO NRW). Die Zahl der sachkundigen Bürger*innen darf jedoch die Zahl der Mitglieder aus dem Rat nicht erreichen.
Gem. § 2 Abs. 2 KWahlG ist Wahlleiter*in für das Wahlgebiet der Gemeinde die/der Bürgermeister*in, stellvertretende/r Wahlleiter*in ist ihr/sein Vertreter*in im Amt. Bürgermeister*innen und ihre Vertreter*innen können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt der/des Bürgermeister*in ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter*in oder stellvertretende/r Wahlleiter*in in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich bewerben; an ihre Stelle tritt die/der jeweilige Vertreter*in im Amt. Bürgermeister*innen und ihre Vertreter*innen können auf ihr Amt als Wahlleiter*in oder stellvertretende/r Wahlleiter*in verzichten; an ihre Stelle tritt die/der jeweilige Vertreter*in im Amt.
Die Aufgaben des Wahlausschusses sind gem. § 2 Abs. 1 KWahlO:
- das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
- über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson des Wahlausschusses anruft,
- über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und
- das Wahlergebnis festzustellen.
Für die Wahl des Wahlausschusses durch den Rat gelten die allgemeinen Vorschriften des § 50 Abs. 3 GO NRW. Damit ist der einstimmige Beschluss über die Annahme eines Wahlvorschlags ausreichend, wenn sich die Mitglieder des Rates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung des Wahlausschusses einigen konnten.
Anderenfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.
Für die Kommunalwahlen 2009, 2014 und 2020 haben dem Wahlausschuss zehn Beisitzer*innen und zehn Stellvertreter*innen angehört. Durch die Besetzung mit zehn Beisitzer*innen wird der Intention des Gesetzestextes gefolgt, möglichst allen in der Vertretung und ggf. auch sonst im Wahlgebiet vorhandenen Parteien und Wählergruppen zu einem Sitz im Wahlausschuss zu verhelfen.
Im Hinblick auf die aktuelle Fraktionsstruktur wird vorgeschlagen, die Zahl bei zehn Beisitzer*innen zu belassen. Die rechnerische Verteilung der zehn Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ergibt folgendes Ergebnis:
Partei/ Wähler-gruppe | Stimmenzahl | Ausgangs zahl | Gesamt-stimmenzahl | Anteil | Zuteilungs-zahl (Sitze) |
CDU | 14 | *10 | :52 | 2.69230769 | 3 |
SPD | 13 | *10 | :52 | 2.50000000 | 3 |
Grüne | 7 | *10 | :52 | 1.34615385 | 1 |
AFD | 5 | *10 | :52 | 0.96153846 | 1 |
Hagen Aktiv | 4 | *10 | :52 | 0.76923077 | 1 |
BfHo / Die PARTEI | 3 | *10 | :52 | 0.57692308 | 1 |
FDP | 2 | *10 | :52 | 0.38461538 | 0 |
Die Linke | 2 | *10 | :52 | 0.38461538 | 0 |
HAK | 2 | *10 | :52 | 0.38461538 | 0 |
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Dr. André Erpenbach |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |

11.04.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen wählt für den Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2025 als Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen:
Beisitzer*in Stellvertreter*in
- Herr Jörg Klepper Herr Dennis Kruse
- Herr Rainer Voigt Herr Martin Scholz
- Herr Andreas Lueddecke Herr Dennis Rehbein
- Herr Claus Rudel Herr Martin Stange
- Frau Vanessa Jusaj Frau Vera Besten
- Frau Anja Engelhardt Herr Kevin Niedergriese
- Frau Elke Freund Herr Rudolf Ladwig
- Frau Andrea Buczek Frau Karin Sieling
- Herr Dr. Josef Bücker Herr Peter Ladleif
- Frau Laura V. Knüppel Herr Peter Arnusch
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |