Beschlussvorlage - 0283/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen wählt für den Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2025 als Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen:

 

                        Beisitzer*in                         Stellvertreter*in

 

  1. ___________________________________________________
  2. ___________________________________________________
  3. ___________________________________________________
  4. ___________________________________________________
  5. ___________________________________________________
  6. ___________________________________________________
  7. ___________________________________________________
  8. ___________________________________________________
  9. ___________________________________________________
  10. ___________________________________________________

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

r die Kommunalwahlen 2025 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht gem. § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzer*innen, die gem. § 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom Rat der Stadt zu wählen sind. Für jede/n Beisitzer*in des Wahlausschusses soll der Rat eine/n Stellvertreter*in wählen (§§ 1 und 6 KWahlO).

 

Dem Wahlausschuss können neben den Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger*innen angehören, sofern sie dem Rat angehören können (§ 2 Abs. 3 KWahlG i. V. m. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW- GO NRW). Die Zahl der sachkundigen Bürger*innen darf jedoch die Zahl der Mitglieder aus dem Rat nicht erreichen.

 

Gem. § 2 Abs. 2 KWahlG ist Wahlleiter*in für das Wahlgebiet der Gemeinde die/der Bürgermeister*in, stellvertretende/r Wahlleiter*in ist ihr/sein Vertreter*in im Amt. Bürgermeister*innen und ihre Vertreter*innen können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt der/des Bürgermeister*in ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter*in oder stellvertretende/r Wahlleiter*in in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich bewerben; an ihre Stelle tritt die/der jeweilige Vertreter*in im Amt. Bürgermeister*innen und ihre Vertreter*innen können auf ihr Amt als Wahlleiter*in oder stellvertretende/r Wahlleiter*in verzichten; an ihre Stelle tritt die/der jeweilige Vertreter*in im Amt.

 

 Die Aufgaben des Wahlausschusses sind gem. § 2 Abs. 1 KWahlO:

 

  • das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
  • über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson des Wahlausschusses anruft,
  • über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und
  • das Wahlergebnis festzustellen.

 

r die Wahl des Wahlausschusses durch den Rat gelten die allgemeinen Vorschriften des § 50 Abs. 3 GO NRW. Damit ist der einstimmige Beschluss über die Annahme eines Wahlvorschlags ausreichend, wenn sich die Mitglieder des Rates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung des Wahlausschusses einigen konnten.

 

Anderenfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.

 

r die Kommunalwahlen 2009, 2014 und 2020 haben dem Wahlausschuss zehn Beisitzer*innen und zehn Stellvertreter*innen angehört. Durch die Besetzung mit zehn Beisitzer*innen wird der Intention des Gesetzestextes gefolgt, möglichst allen in der Vertretung und ggf. auch sonst im Wahlgebiet vorhandenen Parteien und Wählergruppen zu einem Sitz im Wahlausschuss zu verhelfen.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Fraktionsstruktur wird vorgeschlagen, die Zahl bei zehn Beisitzer*innen zu belassen. Die rechnerische Verteilung der zehn Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ergibt folgendes Ergebnis:

 

Partei/

hler-gruppe

Stimmenzahl

Ausgangs

zahl

Gesamt-stimmenzahl

Anteil

Zuteilungs-zahl (Sitze)

CDU

14

*10

:52

2.69230769

3

SPD

13

*10

:52

2.50000000

3

Grüne

7

*10

:52

1.34615385

1

AFD

5

*10

:52

0.96153846

1

Hagen Aktiv

4

*10

:52

0.76923077

1

BfHo / Die PARTEI

3

*10

:52

0.57692308

1

FDP

2

*10

:52

0.38461538

0

Die Linke

2

*10

:52

0.38461538

0

HAK

2

*10

:52

0.38461538

0

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

11.04.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen wählt für den Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2025 als Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen:

 

          Beisitzer*in                         Stellvertreter*in

 

  1. Herr Jörg Klepper           Herr Dennis Kruse          
  2. Herr Rainer Voigt           Herr Martin Scholz           
  3. Herr Andreas Lueddecke      Herr Dennis Rehbein         
  4. Herr Claus Rudel           Herr Martin Stange           
  5. Frau Vanessa Jusaj               Frau Vera Besten           
  6. Frau Anja Engelhardt             Herr Kevin Niedergriese      
  7. Frau Elke Freund           Herr Rudolf Ladwig          
  8. Frau Andrea Buczek              Frau Karin Sieling           
  9. Herr Dr. Josef Bücker             Herr Peter Ladleif           
  10. Frau Laura V. Knüppel       Herr Peter Arnusch          

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Einstimmig beschlossen