Beschlussvorlage - 0182/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm Lebendige Zentren: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Hagen-Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dominik Uschdraweit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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29.02.2024
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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14.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.04.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Neuaufstellung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (InSEK) Hagen-Hohenlimburg auf Basis der Förderrichtlinie 2023 inkl. erneuter Gesamtantragsstellung und der Erstellung einer angepassten Gebietsabgrenzung, welche den Lennepark sowie die Neubauentwicklung im Bereich Langenkamp nicht mehr enthält.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Flächen am Brucker Platz weiter zu forcieren.
Nächste Verfahrensschritte:
- Erhalt der Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz im 2. Quartal 2024
- Abschluss des Planungswettbewerbs im 4. Quartal 2024
- Vorbereitung aller baulichen Maßnahmen bis zum 2. Quartal 2025
- erneute Beantragung der Gesamtmaßnahme (Gesamtantrag) zum 30.09.2025
Sachverhalt
Begründung
Im Städtebauförderprogramm (STEP) 2022 erhielt das InSEK Hagen-Hohenlimburg eine positive Förderbewilligung. Der erste Bewilligungsbescheid beinhaltet die baubegleitenden Maßnahmen Citymanagement, Hof- und Fassadenprogramm sowie die Fassadenbegrünung Rathaus Hohenlimburg. Dieser Bescheid wurde im STEP 2023 im Rahmen einer Zweckbestimmungsänderung um folgende Maßnahmen ergänzt:
- Verfügungsfonds
- Quartiersarchitekt
- Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Baustellenmanagement
- Erstellung eines integrierten Handlungskonzepts
Neben den bereits bewilligten konsumtiven bzw. baubegleitenden Maßnahmen im InSEK Hagen-Hohenlimburg sind die vorgesehenen baulichen Maßnahmen noch nicht beantragt worden.
Seit der ergänzten Förderbewilligung im August 2022 wird an der Vorbereitung der baulichen Maßnahmen gearbeitet. An erster Stelle steht hierbei die Maßnahme „Hohenlimburg an die Lenne“, welche im Zeitplan als erste bauliche Maßnahme bearbeitet und umgesetzt werden soll. Mit Bekanntgabe der Einführung einer neuen Förderrichtlinie (FRL 2023) für die Städtebauförderung wurde deutlich, dass die verpflichtende Überführung des InSEK Hagen-Hohenlimburg in die FRL 2023 zu starken zeitlichen Verzögerungen führen wird, da die neue Förderrichtlinie voraussetzt, dass Baumaßnahmen zum Zeitpunkt der Einreichung des InSEK vorgeplant sein müssen (bis Leistungsphase 2 bei Tiefbaumaßnahmen, bis Leistungsphase 3 bei Hochbaumaßnahmen) und zur Beantragung der Einzelmaßnahme vollständig geplant sein müssen (einschließlich Leistungsphase 6).
Zudem ist die Bearbeitung der neu eingeführten Zielerreichungsmatrix auf der Grundlage der aktuellen Maßnahmenstände kaum möglich. Im Rahmen der Zielerreichungsmatrix müssen Aussagen zu Zielen getroffen werden, die es ermöglichen, 85 % der angegebenen Ziele zu erreichen (Zielerreichungsquote). Andernfalls drohen Fördermittelrückzahlungen. Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt in keiner baulichen Maßnahme des InSEKs Hagen-Hohenlimburg mit dieser Genauigkeit möglich. Der für Tiefbaumaßnahmen erforderliche Planungsstand (Leistungsphase 2 zur Einreichung InSEK = Gesamtantrag) ist derzeit für keine vorgesehene Maßnahme erreicht. Dies hat unterschiedliche Gründe:
1) Die aktuelle zeitliche Realisierungsperspektive des Schwimmbades Henkhausen führt zu einer Verschiebung des Abrisses des Lennebades. Damit wird eine anschließende Nachnutzung auf den Flächen des Lennebades im Rahmen der zeitlich begrenzten Umsetzungsphase des InSEKs Hagen-Hohenlimburg fraglich.
2) Die Entwicklungen in der Innenstadt Hohenlimburgs haben zu einer Verlagerung des Maßnahmenschwerpunktes für die Maßnahme „Hohenlimburg an die Lenne“ geführt. Die verbindliche Aussicht auf die Beseitigung der Transformatorenstation am Brucker Platz eröffnet die Chance, an dieser Stelle die Öffnung der Hochwasserschutzmauer mit einer zur Lenne hin orientierten Platzgestaltung zu konzipieren, was für die gesamte Innenstadtentwicklung weitaus größere Aufwertungspotenziale bietet (Gastronomieansiedlung, Verknüpfung mit Lenne-Radwegeführung, Umnutzung der Bestandsgebäude am Brucker Platz) als eine Entwicklung im rückwärtigen Bereich des Rathauses. Daraus folgt auch, dass der ursprünglich geplante Durchstich durch das Rathausgebäude nicht mehr erforderlich ist.
Erläuterung zu 1):
Um die Maßnahme Lennepark und insbesondere der Abriss des Richard-Römer-Lennebades beginnen zu können, ist es notwendig, dass das Projekt Henkhausen realisiert wurde. Aufgrund des begrenzten Zeitkorridors eines InSEKs und der zeitlichen Realisierungsperspektive des Projektes Henkhausen, wurde auch seitens des Fördergebers davon abgeraten, die Maßnahme Lennepark weiterhin im Rahmen des InSEKs Hagen-Hohenlimburg zu verfolgen. Vielmehr wurde die gesonderte Beantragung von Fördermitteln zu einem späteren Zeitpunkt angeraten. Dies könnte im Rahmen eines weiteren InSEKs oder möglicherweise über andere Fördermöglichkeiten geschehen.
Darüber hinaus ist es das klar formulierte Ziel des Fördergebers, mithilfe der FRL 2023 deutlich kleinere Gebiete in die Förderung aufzunehmen. Dies soll insbesondere der Umsetzbarkeit der Gesamtmaßnahme dienen, da es in der Vergangenheit in einer Vielzahl der InSEK-Prozesse aufgrund der Menge an Baumaßnahmen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen gekommen ist. Mit dem Verzicht auf die Maßnahme Lennepark würde dieser Zielsetzung entsprochen werden.
Erläuterung zu 2):
Innerhalb der vorbereitenden Planungen für den vorgesehenen Wettbewerb zur Maßnahme „Hohenlimburg an die Lenne“ inkl. Limburger Freiheit hat sich im Bearbeitungsprozess eine Schwerpunktverschiebung ergeben. Dies liegt darin begründet, dass zum einen der Durchstich durch das Rathaus baulich schwer umzusetzen ist und aufgrund der geringen Durchgangsbreite und -höhe ein Angstraum entstehen würde. Zum anderen ist die ursprünglich geplante Treppenanlage inkl. Öffnung des Überflutungswalls direkt hinter dem Rathaus nicht möglich. Als alternativer Standort für eine abgetreppte Öffnung zur Lenne wurde der Bereich Brucker Platz identifiziert. Denn zu Beginn des Jahres 2023 wurde bekannt, dass in diesem Bereich das Energieversorgungsunternehmen voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2026 einen direkt an der Lenne gelegenen Trafostandort rückbauen wird und sich somit neue städtebauliche Potenziale ergeben. Es wurde schnell deutlich, dass die Zielsetzung der Maßnahme, die Lenne in Richtung Innenstadt zu öffnen und begehbar zu machen, an dieser Stelle deutlich sinnvoller umsetzbar ist, als dies im Bereich des Rathauses möglich wäre.
In Kooperation mit dem privaten Grundstückseigentümer, welchem das an die Potenzialfläche angrenzende Gebäude (Markt 4-8) gehört, ließe sich durch das Bestandsgebäude und ggf. einer baulichen Erweiterung eine qualitative und attraktive Platzgestaltung realisieren – ein für die Hohenlimburger Innenstadt besonderer Anziehungspunkt. Hierzu steht die Verwaltung in Austausch mit dem Energieversorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer. Mit dem Grundstückseigentümer konnte hierzu bereits ein Letter of Intent fixiert werden. Außerdem hat der Grundstückseigentümer ein Planungsbüro beauftragt, welches bereits erste Visualisierungen einer möglichen Bebauung zur Verfügung gestellt hat (s. Anlage 1). Eine vertragliche Vereinbarung in Form eines städtebaulichen Vertrags zur Gewährleistung der gemeinsamen Maßnahmenumsetzung ist in Vorbereitung.
Trotz der neu entstandenen Planungssituation am Brucker Platz soll der Rathausplatz inkl. Pavillonumfeld und die Limburger Freiheit in der Maßnahme weiterhin umgestaltet werden, sodass dort ein neuer und attraktiver Auftakt in die Hohenlimburger Innenstadt sowie eine Verknüpfung mit dem Brucker Platz realisiert werden kann (Eingangsbereich zur Fußgängerzone). Insgesamt soll eine ganzheitliche Entwicklung vorangetrieben werden, die alle genannten Bereiche einbezieht.
Auswirkungen
Auf der Grundlage der ausgeführten Probleme bzgl. der Überführung der baulichen Maßnahmen in die FRL 2023 fand ein Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Arnsberg statt. In diesem wurde seitens der Bezirksregierung zu einer neuen Gesamtantragsstellung für das InSEK Hagen-Hohenlimburg mit folgenden Veränderungen geraten:
- Reduzierung des Maßnahmenkataloges um die Maßnahme Lennepark vor dem Hintergrund der noch ungeklärten zeitlichen Perspektive;
- Weiterentwicklung der übrigen baulichen Maßnahmen bis zur Leistungsphase 2;
- Fokus auf den zentralen Maßnahmenbereich Rathausumfeld / Brucker Platz / Limburger Freiheit und Fußgängerzone;
- Intensive Entwicklung der Umgestaltung des Brucker Platzes als kooperative Projektentwicklung von privaten und öffentlichen Maßnahmen;
Aktuelle Situation
Seit dem Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg wurden die baulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Antragsstellung zum 30.09.2024 gezielt weiterentwickelt. Im Rahmen der laufend aktualisierten Zeitplanung wurde nun deutlich, dass die bis zuletzt beabsichtigte erneute Gesamtantragsstellung zum Termin 30.09.2024 aus folgenden Gründen nicht eingehalten werden kann:
- Zur Vorbereitung auf den Wettbewerb wurde außerdem in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt eine Machbarkeitsstudie zur „Öffnung der Hochwasserschutzmauer und alternative Hochwasserschutzmaßnahmen“ beauftragt, wofür eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten ab März 2024 eingeplant werden muss. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie muss vor dem Beginn des Wettbewerbes vorliegen.
Aufgrund der Verzögerungen im Rahmen der beiden Vergaben sieht die aktuelle Wettbewerbsplanung des Büros assmann einen Zeitplan vor, nach dem auch unter engem zeitlichem Korsett der Planungswettbewerb als Grundlage für einen erneuten Gesamtantrag bis September 2024 nicht abgeschlossen werden kann (erforderlicher Ratsbeschluss am 19.09.2024).
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die erneute Beantragung der Gesamtmaßnahme zum 30.09.2025. Eine diesbezügliche Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg würde zeitnah erfolgen. Der Abschluss des Planungswettbewerbs würde innerhalb eines entzerrten Zeitrahmens bis zum Jahresende 2024 erfolgen.
Daneben steht eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg zu folgenden Themen an:
- Die baubegleitenden Maßnahmen des bestehenden Förderbescheids wurden bereits begonnen. Wie eine Überführung dieser Maßnahmen in einen erneuten Gesamtantrag erfolgt, ist derzeit angefragt, aber noch nicht abschließend geklärt. Im Rahmen des Termins vom 20.09.2023 wurde eine Klärung dieser Frage seitens der Bezirksregierung zugesagt, ggf. unter Einbindung des Landesministeriums.
- Ebenso wurde zugesichert, eine verbindliche Aussage über den zu bewilligenden Budgetrahmen einer erneuten Gesamtantragsstellung zu treffen. Die Verwaltung vertritt hier die Position, dass der bisher im Rahmen des InSEK vorgesehene Kostenrahmen ungekürzt erhalten bleibt und Grundlage für eine erneute Gesamtantragsstellung ist. Aus Sicht der Verwaltung ist vielmehr zu prüfen, inwieweit im Zuge der Neuaufstellung des InSEK eingetretene Baukostensteigerungen geltend gemacht werden können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung:
Die Maßnahmen des InSEKs zielen darauf ab, die städtischen Klimaverhältnisse zu verbessern und versiegelte Flächen zu entsiegeln. Ebenfalls sollen die beiden unter Naturdenkmalschutz gestellten Bäume im InSEK-Gebiet durch entsprechende Maßnahmen besser geschützt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Die konkreten finanziellen Auswirkungen aller Maßnahmen können erst nach Beendigung des Wettbewerbs bzw. Erarbeitung der Leistungsphase 2 nach HOAI angegeben werden. |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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890,6 kB
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