Beschlussvorlage - 0167-1/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 05.05.2024 für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.04.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Frühlingsbauernmarkt, der am 04.05. und 05.05.2024 in Hagen-Hohenlimburg stattfinden soll.
Begründung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen-Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Frühlingsbauernmarkt am 05.05.2024 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu öffnen.
Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) darf eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse erfolgen. Der Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen am 05.05.2024 ist die Veranstaltung „Frühlingsbauernmarkt“.
Der Bauernmarkt in Hohenlimburg findet in dieser Form seit mehreren Jahren regelmäßig zwischen März und Mai statt.
Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V., Gemeindeverband Katholischer Kirchen, der Kirchenkreis des Märkischen Kreises, der Märkische Arbeitgeberverband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden gemäß § 6 Abs. 4 Satz 6 LÖG um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, die als Anlage beigefügt ist, ist erst eingegangen, als die Vorlage für die BV Hohenlimburg bereits gedruckt war, so dass für die abschließende Entscheidung eine Ergänzungsvorlage erstellt werden muss.
Die Ver.di teilt mit, dass eine Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag für die Beschäftigten des Einzelhandels bedeutet, dass sie an diesen Sonntagen nichts mit ihren Freunden und Familien unternehmen können. Sie können nicht am kulturellen und politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage von Ver.di aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt.
Nach Meinung von Ver.di bietet das LÖG NRW inzwischen eine uneingeschränkte Ladenöffnung an Werktagen an und die Öffnung am Sonntag stellt keine andere Geschäftstätigkeit, als an Werktagen dar. Die Öffnungszeiten an Werktagen stellen schon lange Arbeitszeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, die durch eine zusätzliche Öffnung am Sonntag noch verlängert werden und neben den ethischen und religiösen Gesichtspunkten daher des arbeitsfreien Sonntages bedarf.
Die Abwägung des Regel-Ausnahme-Prinzips ist in der ursprünglichen Vorlage hinreichend begründet und die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Sonntagsöffnung am 05.05.2024 in Hagen-Hohenlimburg zulässig ist.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,3 kB
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