Beschlussvorlage - 0128/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie beschließt die Ausstattungsstandards gemäß der Anlage „Standards bei der Versorgung mit Notwohnraum in Notfällen“

 

  1. FB 56 wird beauftragt, diese Standards schrittweise umzusetzen. Dabei werden als Voraussetzung weitere Entscheidungsvorlagen (inkl. Kosten) sukzessive vorgelegt.

 

  1. Im ersten Schritt wird FB 56 beauftragt, mit der Einrichtung einer provisorischen Notschlafstelle r Frauen am Frankenweg 4-6 zu beginnen. Gleichzeitig wird der FB 56 beauftragt, mit der Suche nach einem dauerhaften Standort für die Notschlafstelle für Frauen zu beginnen. Für diese Einrichtung ist eine weitere Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss vom 10.03.2020 beauftragte der damalige Sozialausschuss die Fachverwaltung, ein Umsetzungskonzept zur menschenrechtskonformen Versorgung von Wohnungslosen in Hagen zu entwickeln und dieses mit der Darstellung der Kosten und deren Finanzierungsmöglichkeiten zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Aufgrund der Vielzahl der zu ergreifenden Maßnahmen und Komplexität des Themas stellte die Fachverwaltung fest, dass gegenwärtig die Vorlage eines Gesamtkonzeptes weder möglich noch sinnvoll ist. Deshalb wurden in einem ersten Schritt die vorliegenden Mindeststandards erarbeitet. Sie bilden den Einstieg in eine kontinuierliche Entwicklung hin zu einem Gesamtkonzept und sollen als Basis für politische Beratungen vorgelegt werden. Aufgrund der personellen und organisatorischen Situation sowie im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage wird durch den FB 56 ein gestuftes Vorgehen zur sukzessiven Umsetzung vorgeschlagen.

 

 

Begründung

Unfreiwillig obdachlose Personen haben gegenüber der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde Anspruch auf Beseitigung der (unfreiwilligen) Obdachlosigkeit. Die Beseitigung der Obdachlosigkeit erfolgt in der Regel durch das Instrument der „ordnungsrechtlichen Unterbringung“ in Notwohnraum.

 

Dabei ist zu beachten, dass ein Großteil der untergebrachten Personen und Familien mehrere Monate, teilweise Jahre in den Notunterkünften verbleibt. Damit wird deutlich, dass die Zielgruppe der Obdach- und Wohnungslosen existentiell von den Angeboten der Wohnungslosenhilfe betroffen ist. Die Wohnungslosenhilfe trägt deshalb eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlich einzuhaltenden Bestimmungen und einen menschwürdigen Umgang mit den wohnungs- und obdachlosen Personen in Hagen. Dabei sind zudem besondere Bedarfe der jeweiligen Zielgruppe (Männer, Frauen, EU-2 Zugewanderte etc.) der ordnungsrechtlich Unterzubringenden zu berücksichtigen.

 

Mit inzwischen über 300 Personen hat sich die Anzahl der wohnungslosen Menschen in 2023 gegenüber 2010 in Hagen versechsfacht.

 

Der Handlungsbedarf war bereits 2020 erkannt worden. Mit der Beschlussfassung vom 10.03.2020 im Sozialausschuss wurde beschlossen, „die Fachverwaltungen zu beauftragen, mit der Darstellung der Kosten und deren Finanzierungsmöglichkeiten, ein Umsetzungskonzept zur Versorgung von Wohnungslosen in Hagen zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen“.

 

Bereits im Vorfeld der Ausgründung des Fachbereiches Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung (56) wurde entschieden, dass dieser Beschluss in die Zuständigkeit des Fachbereiches 56 fallen soll und aufzunehmen ist. Mit der Gründung des Fachbereiches wurde jedoch eine Personal- und Organisationsstruktur in der Zentralen Fachstelle bzw. insbesondere in der städtischen Wohnungslosenhilfe vorgefunden, die auf nahezu allen Ebenen einen Optimierungsbedarf mit sich bringt. Sowohl personell als auch organisatorisch überschreiten die Ansprüche der Zielgruppe an die städtische Wohnungslosenhilfe regelmäßig die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Unabhängig davon lagen weitestgehend keine aktuellen Personalbedarfsbemessungen vor, mit der Folge, dass aufgrund von Fallzahlanstiegen in den vergangenen Jahren fast alle Aufgaben innerhalb der städtischen Wohnungslosenhilfe, unabhängig von der Sondersituation des Ukraine-Krieges, personell unterbesetzt sind. Auch die organisatorischen Anforderungen an eine moderne Verwaltung in der städtischen Wohnungslosenhilfe liegen nicht vor.

 

Aufgrund der Vielzahl der zu ergreifenden Maßnahmen in personeller und organisatorischer Hinsicht wird durch den Fachbereich 56 ein gestuftes Verfahren vorgeschlagen, da entsprechende mannigfaltige Veränderungen nur sukzessive umsetzbar sind.

 

In einem ersten Schritt und als Grundlage hat der Fachbereich 56 deshalb erstmals für Hagen „Standards bei der Versorgung mit Notwohnraum in Notfällen“ entwickelt und beabsichtigt, diese nach Beschlussfassung im SID schrittweise umzusetzen. Die Stadt Hagen orientiert sich bei der Benennung von Standards für die ordnungsrechtliche Unterbringung an dem Reader des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Wohnungslosenunterkünfte menschenrechtskonform gestalten. Leitlinien für Mindeststandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung“ (Engelmann, 2022). Der Entwurf der Mindeststandards ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Ausblick dieser Standards werden die weiteren Handlungsbedarfe für die städtische Wohnungslosenhilfe skizziert:

 

  • Umfassende Gesetzesänderungen 2017 (u.a. PsychKG NRW) haben dazu geführt, dass die Autonomie von Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt wurde. Vor diesem Hintergrund ergibt sich neben der erhöhten Anzahl auch eine deutlich veränderte Klientel. Insofern führt dieser Umstand zu einer unabdingbaren Ausweitung der sozialarbeiterischen Betreuung im Sozialdienst für Obdach- und Wohnungslose.

 

Aktuell wird der Sozialarbeiter durch Mitarbeitende des Projektes „ENDLICH EIN ZUHAUSE“ unterstützt. Das Projekt „ENDLICH EIN ZUHAUSE“ beinhaltet für Hagen 2 VZÄ Sozialarbeiter*innen, welche zu 90 % durch das Land NRW gefördert sind. Das Projekt ist zunächst bis Februar 2025 befristet und sollte aus hiesiger Sicht dringend verstetigt werden.

Die Mitarbeitenden des Projektes können allerdings aufgrund der Förderrichtlinien nicht im eigentlichen Regelsystem des Sozialdienstes verortet werden. Sie decken zusätzliche Aufgabenbereiche ab, die nicht durch den Sozialdienst geleistet werden können. Deshalb ist es erforderlich, die personelle Ausstattung des Sozialdienstes sowie an den Standorten im Grundsatz zu prüfen und dafür eine aktuelle Personalbedarfsbemessung in Abstimmung mit dem FB 11 vorzunehmen.

 

 

  • Wohnungslose Frauen wurden als besondere, aber bisher nicht besonders berücksichtigte Zielgruppe erkannt. Die Einrichtung einer Notschlafstelle für Frauen ist für die Stadt Hagen eine unausweichliche Maßnahme, damit Frauen als besonders vulnerable Adressatengruppe der Wohnungslosenhilfe eine individuelle Hilfe und Unterbringung erfahren. Neben den aktuell unterzubringenden obdachlosen Frauen besteht ein nicht genau bezifferbarer Bedarf von Frauen in verdeckter Wohnungslosigkeit. Um dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe adäquate Angebote machen zu können, soll prioritär eine provisorische Notschlafstelle für Frauen am Frankenweg 4-6 in Hohenlimburg im Wechselschichtmodell mit 25-30 Plätzen eingerichtet werden. Parallel beginnt die Suche nach einem dauerhaften Standort. r die personelle Umsetzung der Maßnahme werden voraussichtlich 5,5 VZÄ Heilerziehungspflege und 1,0 VZÄ Sozialarbeit zusätzlich eingesetzt werden müssen; hierdurch werden Personalkosten verursacht, die nicht refinanziert werden können, da ordnungsrechtliche Unterbringung eine Pflichtleistung der Kommune ist.

 

  • Imnnerasyl ist eine personelle Neuausrichtung sowie eine Sanierung erforderlich. Das derzeitige Schichtsystem mit 4 Mitarbeitern (3,6 VZÄ) und Aushilfen ist ungeeignet, um einen gesicherten Ablauf zu gewährleisten. Diese werden mit Aushilfskräften bei Bedarf ergänzt. Die Betreuungsbedarfe der Bewohner gestalten sich deutlich höher und komplexer als bei der Klientel früherer Jahre. Eine Anpassung erfolgt auf der Grundlage der oben bereits erwähnten Personalbedarfsbemessung. Zudem wurde das Männerasyl in den letzten Jahren bautechnisch vernachlässigt, so dass auch hier dringende Sanierungsarbeiten wie Erneuerung der Fenster, die Sanierung der Sanitärräume und Malerarbeiten durchgeführt werden müssen.

 

Aufgrund der Vielzahl der zu ergreifenden Maßnahmen wird durch den Fachbereich 56 folgendes gestuftes und priorisiertes Vorgehen vorgeschlagen:

 

  1. Aufstellung der „Standards bei der Versorgung mit Notwohnraum in Notfällen“, Vorlage für die Beschlussfassung im SID
  2. Einrichtung einer provisorischen Notschlafstelle für Frauen am Frankenweg 4-6 in Hohenlimburg im Wechselschichtmodell mit 25-30 Plätzen
  3. Standortsuche, ggf. Bau/Umbau und Einrichtung einer Notschlafstelle für Frauen an einem geeigneten Standort (30 40 Plätze)
  4. Überprüfung und Anpassung der personellen Ausstattung des Sozialdienstes sowie der Standorte in Abstimmung mit dem FB 11 (u. a. Personalbemessung)
  5. Sanierung (Sanierung der Sanitärräume, Erneuerung der Fenster, Malerarbeiten) und personelle Neuausrichtung (Einführung eines Wechselschichtsystems) im Männerasyl

 

Die Punkte 4-5 werden dabei in den Folgejahren (2026ff.) vorbehaltlich weiterer Beschlussfassungen, die einzeln vorzulegen sind, umgesetzt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Inklusion ist ein täglicher Bestandteil der Arbeit des Fachbereichs 56. Menschen mit Behinderung müssen ebenfalls ordnungsrechtlich mit Notwohnungen versorgt werden.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

 Die untenstehenden konsumtiven Ausgaben beinhalten die Mieten (Kostenart 542201 / Aufwand (+), sowie die, an die Nutzer in Rechnung zu stellenden Benutzungsgebühren (Kostenart 432100 Ertrag (-).

Die Ausstattungskosten beinhalten Aufwendungen zur Erstausstattung der 35 Wohneinheiten. Diese reduzieren sich in den Folgejahren auf geschätzte Neueinweisungen und notwendige Erneuerungen der Ausstattung.

Die finanziellen Auswirkungen haben bei der aktuellen Haushaltsplanung Berücksichtigung gefunden.

r die personelle Umsetzung der Maßnahme werden voraussichtlich 5,5 VZÄ Heilerziehungspflege und 1,0 VZÄ Sozialarbeit zusätzlich eingesetzt werden müssen; hierdurch werden Personalkosten in Höhe von ca. 363.000,- € ohne Zulagen verursacht.

Aktuell kann nur eine Teilkompensation durch Einsparung von Sicherheitspersonal erfolgen. Da es sich um eine pflichtige Aufgabe handelt, sind die Stellen einzurichten und entsprechend zu kennzeichnen. Mit dem Quartalsbericht zum 30.06. wird die Verwaltung einen entsprechenden Ausgleich benennen oder nach der Sommerpause unterjährige Gegenmaßnahmen ergreifen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

 

Teilplan

0513

Bezeichnung

Leistung r Asylbewerber

Auftrag

1051302

Bezeichnung

Leistungen für Obdachlose/Schuldner

Innenauftrag:

856031134105

Bezeichnung:

Unterbringung von Obdachlosen

Kostenart:

432100

Bezeichnung:

Benutzungsgebühren

 

542201

Bezeichnung:

Mieten

 

527901

Bezeichnung

Ausstattung unter 60 €

 

543140

Bezeichnung

Ausstattung über 60 €

 

 

Kostenart

2024

2024

2025

 2026

 

Ertrag (-)

432100

-45.845

-16.056

-91.690

-91.690

 

Aufwand (+)

542201

36.108

16.056

72.036

72.036

 

Aufwand (+)

527901

11.600

 

5.000

000

5.000

000

 

Aufwand (+)

543140

30.000

 

13.000

13.000

 

Eigenanteil

 

31.863

 

1.654

1.654

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

5,5

1,0

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

Heilerziehungspfleger*innen

Sozialrbeiter*innen

(Gruppe)

S8b*

S11b*

sind im Stellenplan

(Jahr)

2026/2027

einzurichten.

(Anzahl)

 

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

 

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

* Es handelt sich um geschätzte BVL-Gruppen, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Die zutzlichen Personalkosten von ca. 363.100,00 EUR können somit in der Höhe noch marginal variieren.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.05.2024 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - zurückgezogen

Erweitern

19.06.2024 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen