Beschlussvorlage - 0300/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung in den Aufsichtsrat der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH und in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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21.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.04.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode in die Nachfolge für den verstorbenen Herrn Ingo Hentschel Herrn Kevin Hentschel
- in den Aufsichtsrat Hagener Gemeinnütze Wohnungsgesellschaft mbH und
- als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle
zu entsenden.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Ratsgruppe DIE LINKEN hat folgende Nachbesetzungsvorschläge für die vakanten Mandate des verstorbenen Herrn Ingo Hentschel in die laufende Wahlperiode unterbreitet:
Herr Kevin Hentschel soll
- in den Aufsichtsrat der Hagener Gemeinnütze Wohnungsgesellschaft mbH und
- als stellevertretendes Mitglied der Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle
entsandt werden.
Der Verbandsversammlung der Sparkasse dürfen nicht angehören:
a) Dienstkräfte derSparkasse.
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.
c) Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Post AG.
d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.
e) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Der Rat der Stadt Hagen wird um entsprechende Beschlüsse gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
