Beschlussvorlage - 0267/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Zur Anfrage der HAK Ratsgruppe wird wie folgt Stellung genommen:

 

Aktuell sind im Liegenschaftskataster 11 unbebaute Flurstücke mit der Bezeichnung „herrenlos“ geführt. Bebaute herrenlose Grundstücke sind in Hagen nicht bekannt und wurden auch in der Vergangenheit nicht erworben. Im Zuge des Modellvorhabens Problemimmobilien hat die Stadt neun Problemimmobilien zum Abriss erworben. Die Objekte sind inzwischen komplett zurückgebaut.

Nach der Definition des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist eine Problemimmobilie eine nicht angemessen genutzte und/oder bauliche Missstände (Verwahrlosung) aufweisende Liegenschaft die negative Ausstrahlungseffekte auf ihr Umfeld verursachen kann und die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder den geltenden Vorschriften zu Umgang, Nutzung und Bewirtschaftung nicht entspricht oder städtebaulichen Entwicklungszielen bzw. wohnungspolitischen Zielsetzungen entgegensteht.

In den verschiedenen Bereichen der Verwaltung existieren Listen von Objekten, die Mängel hinsichtlich der Bausubstanz, Wohnungsmängel, Ungezieferbefall o.ä. aufweisen und die von den jeweiligen Dienststellen in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden. Eine Identifizierung und öffentliche Benennung von Problemimmobilien im Sinne der o.g. Definition ist nicht abschließend möglich, da bestehende Mängel häufig bei Sanktionsmaßnahmen beseitigt werden oder sich bislang unauffällige Objekte durch verschiedene Umstände kurzfristig zu einer problematischen Immobilie entwickeln. Um einem Abwärtstrend entgegenzuwirken, finden regelmäßige Begehungen unter Federführung des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung und in dem Zusammenhang ein regelmäßiger Austausch der verschiedenen Abteilungen statt.

ckbau- und Entsiegelungsgebote wurden in der Vergangenheit nicht erlassen.

Im Bereich der „Sozialen Stadt Wehringhausen“ wurden insgesamt 105 Zuschussbescheide für die Gestaltung von Hof- und Fassadenflächen mit einem Fördervolumen von 1,2 MIO EUR bewilligt.

r den Bereich „InSEK Hagen-Hohenlimburg“ wurde bislang noch kein Förderantrag gestellt. Bisher wurde dort beim Hohenlimburger Stadtfest im vergangenen Jahr auf das Programm aufmerksam gemacht und es hat einen entsprechenden Pressebericht gegeben. Weiterhin ist eine gezielte Ansprache der Eigentümer*Innen geplant. Die Erfahrung in den vorherigen Fördergebieten hat gezeigt, dass sich die Anzahl der Anträge ab dem zweiten bzw. dritten Förderjahr kontinuierlich erhöht.

Die Maßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ kann grundsätzlich nur im Zuge von Städtebaufördergebieten angeboten werden. Daher ist eine Ausdehnung aktuell nicht möglich.  

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

 

 

gez.

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.03.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen