Anfrage - 0276/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Wie hoch ist die Summe, die der Stadt Hagen als Inklusionspauschale für das laufende Schuljahr 2023/24 zur Verfügung gestellt wurde oder noch zur Verfügung gestellt wird?

 

  1. Gab es Rückerstattungen an das Land NRW und wie lautet in diesem Fall die Begründung dafür?

 

  1. Welche Verwendungen sind für diese Mittel durch die Verwaltung bislang vorgesehen?

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfassung

 

-          Entfällt     -

 

 

 

Begründung

 

Die sogenannte Inklusionspauschale auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion ist nach unserem Kenntnisstand für das Schuljahr 2023/24 noch einmal kräftig angehoben worden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dienen die Mittel „der Mitfinanzierung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal der Kommunen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dienen“. Die Mittel eignen sich bestens für sogenannte „Poolingprojekte“, bei denen sowohl niederschwellige Angebote (Schulassistenz), aber auch qualitativ hochwertige Angebote (Inklusionspädagogen) eingebunden werden können.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

x

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

         

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.03.2024 - Schulausschuss