Beschlussvorlage - 0007/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung einer Ausschreibung für die Mittagsverpflegung an folgenden Hagener Schulen zu beauftragen: Sekundarschule Altenhagen und Liselotte-Funke, Gesamtschule Fritz-Steinhoff, Haspe und Eilpe, Grundschule Wehringhausen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Aus rechtlichen Gründen ist die Kommune verpflichtet, im gebundenen Ganztag Mittagsverpflegung anzubieten. Die bisherige Ausschreibung läuft mit Ende des Schuljahres 2023/2024 aus. Um die zukünftige Mittagsverpflegung sicherzustellen, ist eine erneute Ausschreibung zwingend notwendig.

 

Mit Inbetriebnahme der neu erbauten Grundschule Wehringhausen im August 2024 wird die Stadt erstmalig im Primarbereich den offenen Ganztag in Eigenverwaltung darstellen. Somit ist die Kommune an dem Schulstandort auch für die Mittagsverpflegung verantwortlich und zuständig. Die vorhandenen Kapazitäten erlauben es nicht, die Mittagsverpflegung aus vorhandenen Ressourcen eigenständig darzustellen. Es wird daher zwingend ein Drittanbieter benötigt. Aus arbeitsökonomischen Gründen wird die Ausschreibung daher gebündelt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.               Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

Essenausgabe durch einen Caterer an den folgenden Hagener Schulen: Sekundarschule Altenhagen und Liselotte-Funke, Gesamtschule Fritz-Steinhoff, Haspe und Eilpe, Grundschule Wehringhausen.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0311

0316

0318

Bezeichnung:

Grundschulen

Sekundarschulen

Gesamtschulen

Auftrag:

1031101

1031601

1031801

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben GS

Schulträgeraufgaben Sek

Schulträgeraufgaben Ges

Kostenart:

528150

Bezeichnung:

Aufwendungen für den Erwerb von Waren

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

Aufwand (+)

528150

191.720 €

246.440 €

301.160 €

218.880 €

Eigenanteil

 

191.720 €

246.440 €

301.160 €

218.880 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Die Finanzierung ist Rahmen der laufenden Haushaltsplanberatungen - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen  berücksichtigt.

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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21.03.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen