Mitteilung WBH - 0241/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen - Maßnahmen im Februar 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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06.03.2024
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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07.03.2024
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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12.03.2024
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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12.03.2024
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Geplant
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.03.2024
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Sachverhalt
Begründung
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität Vorlage 0150/2022 aus der Sitzung UKM/02/2022 wird die Verwaltung beauftragt, künftig transparent und unaufgefordert im UKM Mitteilung zu machen, wenn Baumfällungen oder erhebliche Rückschnitte anstehen, ohne dass dem ein Rats- oder Ausschussbeteiligung vorhergeht. Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug notwendig, kann die Mitteilung in der auf die Maßnahme folgenden Sitzung des UKM nachgeholt werden.
Es ist gem. §39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG verboten Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR bewertet bei allen Maßnahmen an Bäumen innerhalb des Verbotszeitraums, wann und unter welchen Umständen sich eine Gefahr verwirklichen könnte. Ist ein unverzügliches Handeln zur Abwendung von Personen- oder Sachschäden erforderlich, erfolgt die Mitteilung in der folgenden Sitzung des UKM. Maßnahmen die bereits ausgeführt worden sind, werden durch ein Ja in der Spalte "Durchführung der Maßnahmen an Bäumen der Stadt Hagen im Verbotszeitraum des § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG" kenntlich gemacht. Von den Maßnahmen liegt zwecks Überprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde und des UKM eine Fotodokumentation vor. Maßnahmen die mit einem Nein in der vorgenannten Spalte ausgewiesen werden, werden im Zeitraum vom 1.10. bis zum 1. März ausgeführt. Ein genauer Ausführungstermin kann bei der Vielzahl von Maßnahmen und Verzögerungen nicht benannt werden. Gleiches gilt für behördlich angeordnete Maßnahmen. Hier wird in der Spalte "Mangel" die Anordnung begründet.
Gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. Jörg Germer
Vorstand (Sprecher) Vorstand Kfm. Vorstand
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,1 kB
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