Berichtsvorlage - 0189/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im April 2023 fand der symbolische Spatenstich zur Umsetzung der Fahrradstraße Augustastraße statt. Im September 2023 waren die Bauarbeiten zwischen dem Bergischen Ring und der Södingstraße abgeschlossen und die Beschilderung entlang der Augustastraße angebracht. Die Fahrradstraße ist grundsätzlich ausschließlich für den Radverkehr nutzbar. Durch ein Zusatzschild wird auch der Anliegerverkehr zugelassen. Aufgrund zahlreicher Meldungen und Beobachtungen kommt es dennoch zu hohem Durchgangsverkehr, der im Rahmen eines Verkehrsversuchs während der Kampagne STADTRADELN untergeordnet werden soll. Gem. Beschluss der Vorlage 0154/2020 soll ein modaler Filter eingerichtet werden.

 

 

Begründung

Die Fahrradstraße Augustastraße ist technisch zwischen der Minervastraße und dem Bergischen Ring befahrbar. Grundsätzlich ist lediglich der Radverkehr in einer Fahrradstraße zugelassen. Zusätzlich erfolgte in der Augustastraße die Freigabe des Anliegerverkehrs. Dieser liegt bei Anwohnenden und Lieferunternehmen oder zur Erfüllung der öffentlichen Dienstleistungen (HEB, Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt) vor. Der Radverkehr hat in Fahrradstraßen Vorrang. Die Maßnahme wurde in den Vorlagen 0398/2020 und 0507/2022 beschlossen.

 

Zu Beginn der Maßnahme fand eine umfassende Öffentlichkeitsveranstaltung statt. Entlang der Augustastraße befanden sich bis Ende 2023 Baustellenbanner, auf denen die Regeln erläutert wurden. Zudem fand eine Information im Rahmen der Veranstaltungen Hagen blüht auf und HagenUpdate statt. Darüber hinaus wurden Pressemitteilungen herausgegeben und auch der WDR berichtete über die Regeln in der ersten Fahrradstraße Hagens.

 

Aufgrund zahlreicher Meldungen und Beobachtungen findet dennoch vermehrt auch der Durchgangsverkehr statt. Durchgangsverkehr charakterisiert sich durch eine Ziel- und Quellbeziehung außerhalb der Augustastraße, sodass eine Durchfahrt unzulässig ist. Nicht selten werden gefährliche Situationen im Rahmen eines turnusmäßig stattfindenden Termins zwischen Stadtverwaltung und den Interessenverbänden ADFC, Verkehrswende Hagen und VCD gemeldet, die auf den Durchgangsverkehr zurückzuführen sind.

 

In der Örtlichkeit liegt auch die Planung der Aufweitung der Zugangssituation Tunnel Augustastraße (DS 0154/2020). Gemäß Beschluss dieser Vorlage ist im Bereich der geplanten Tunnelaufweitung eine Einschränkung des Durchgangsverkehrs vorgesehen; wie in der vorliegenden Berichtsvorlage beschrieben. Die Einschränkung wird mit einem hohen Durchgangsverkehr begründet.

 

Anhand des Verkehrsmodells der Stadt Hagen lassen sich ebenfalls Verkehrsbeziehungen dieses Typs feststellen. Schätzungsweise rund ein Drittel des Verkehrs ist reiner Durchgangsverkehr. In der Anlage 1 werden die Verkehrsströme dargestellt.

Bei einer Fahrradstraße mit der Möglichkeit zur Durchfahrt für den Kfz-Verkehr wird auch von einer unechten Fahrradstraße gesprochen. Um den Charakter und die Qualität zu erhöhen, soll ein sogenannter modaler Filter eingesetzt werden. Ein modaler Filter kann aus einem oder mehreren Absperrpfosten oder Absperrbügeln bestehen, sodass der motorisierte Verkehr umgelenkt wird und der Radverkehr weiterhin die Fahrradstraße (in dem Sinne „echte Fahrradstraße“) nutzen kann (siehe obige Abbildung).

 

 

 

 

Vor der Umsetzung einer solchen Maßnahme soll zunächst probeweise die Durchführbarkeit und die Effizienz geprüft werden. Im Rahmen der Kampagne STADTRADELN soll die Augustastraße einen temporären modalen Filter erhalten. Dieser ist für einen Zeitraum von 3-4 Wochen Ende April bis Ende Mai auf Höhe der Bachstraße zu installieren (siehe Anlage 2).

 

Zur Bestimmung der Effizienz plant die Stadtverwaltung vor der Maßnahme eine Verkehrszählung durchzuführen und diese auch nach Umsetzung der Maßnahme zu wiederholen. Im Anschluss erfolgt eine datenbasierte Evaluation, in welcher auch Meldungen durch Bürgerinnen und Bürger zum Radverkehr aufgenommen werden. Bei der Maßnahme wird auch das Ordnungsamt involviert.

 

Nach positiver Evaluation soll die Maßnahme weiterverfolgt werden, um die Qualität und die Sicherheit in der Fahrradstraße Augustastraße zu erhöhen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

Dr. André Erpenbach

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.03.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

Erweitern

20.03.2024 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen