Beschlussvorlage - 0264/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt, eine Sachspende über zehn Outdoor-Sportgeräte im Wert von 9.968,25 € von der Fa. AOS STAHL GmbH & Co KG aus Wetter anzunehmen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Fa. AOS STAHL GmbH & Co KG, An der Knorr-Bremse 5, 58300 Wetter möchte zehn Outdoor-Sportgeräte, die sie zunächst im Jahr 2020 für ihre Mitarbeiter angeschafft und auf dem Firmengelände installiert hat, an die Stadt Hagen spenden. Das Servicezentrum Sport (SZS) befürwortet die Annahme der Sachspende, um diese Sportgeräte der Hagener Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Der genaue Standort ist noch festzulegen.

 

Begründung

 

Die Fa. AOS ist auf das SZS zugekommen, um die im Jahr 2020 für ihre Mitarbeiter gekauften Sportgeräte zu spenden, nachdem der jetzige Standort der Sportgeräte auf dem Firmengelände nun anderweitig genutzt werden soll. Die Sportgeräte wurden 2020 für den Wert von 9.968,25 € angeschafft und montiert, hierbei handelte es sich allerdings um eine sehr stark rabattierte Musterware. Der eigentliche Neuwert liegt deutlich höher, so dass der damalige Anschaffungswert auch den heutigen Zeitwert darstellt. Das SZS bestätigt, dass der von Fa. AOS angegebene Wert der Geräte im Vergleich mindestens marktüblich ist, einzelne Neugeräte kosten aktuell zwischen 2.000 und 6.000 €, je nach Ausführung. Der WBH würde mit seinen eigenen Mitarbeitern die Geräte in Wetter bei Fa. AOS demontieren und dann auch die Installation am neuen Standort übernehmen.

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Sportgeräte erfolgt aus Spenden, die anfallenden Kosten für Demontage, Transport und Montage der Geräte in Höhe von ca. 2.000 Euro werden aus Mitteln der Sportpauschale finanziert.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.800193

Bezeichnung:

Sport- u. Spielgeräte

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlung Erw.Verm.Gegenst. >800 EUR

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

681700

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

2.000,00

2.000,00

 

 

 

 

Eigenanteil

2.000,00

2.000,00

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Aufgrund der Sachschenkung der Firma AOS Stahlr 10 Outdoor-Sportgeräte sind diese in Höhe von 11.968,25 (Zeitwert + Montagekosten) in der Bilanz zu aktivieren.

Die Nutzungsdauer der Sportgeräte beträgt 10 Jahre. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 1.196€.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Aufgrund der Sachschenkung ist gegengleich zur Aktivierung eine Passivierung in Höhe von 11.968,25 vorzunehmen.

Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Outdoor-Sportgeräte und beträgt jährlich 1.196

 

  1.                Folgekosten in Euro:

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.196,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

1.196,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-1.196,00 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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21.03.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen