Berichtsvorlage - 0250/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Mit dem Energieeffizienzgesetzes EnEfG (in Kraft getreten am 18.11.2023) schafft der Gesetzgeber zusätzliche Pflichtaufgaben. Die Übernahme in das Landesrecht wird im Sommer 2024 erwartet. Diese reichen von der verpflichtenden Einführung eines Energiemanagementsystems bis zu einer Nachweispflicht von jährlichen Energieeinsparungen.

Am 19.02.2024 fand eine erste WebEx-Konferenz mit einer Beraterfirma statt. Der Berater bietet Unterstützung zur Erstellung eines Energiemanagementkonzeptes an und ist in dieser Form bereits bei einigen Kommen insbesondere in Nordrhein-Westfalen tätig (z.B. Hemer, Düren, Geldern, Kreis Soest, etc.)

Inzwischen liegt ein entsprechendes Angebot mit folgender Zielsetzung vor:

  • Ausweisung des Nutzens für die Verwaltung und politischen Gremien
  • Aufstellung und Bewertung der Fördermöglichkeiten
  • Aufstellung des grundsätzlichen technischen sowie organisatorischen Aufbaus des kommunalen Energiemanagements
  • Festlegung der Vorgaben für die Beschaffung der Mess- und Datenübertragungstechnik

Dazu wird im ersten Schritt eine Grundlagenermittlung erfolgen, in der die wesentlichen Informationen zur Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften abgefragt werden.

Im zweiten Schritt sollen dann die Grundlagen für den Betrieb des Energiemanagements erarbeitet werden. Hierzu wird mit den Erkenntnissen aus der Grundlagenermittlung ein Vorschlag ausgearbeitet, wie die Verwaltung ein effektives Energiemanagementsystem betreiben kann.

Dazu gehören:

  • Aufstellung der grundsätzlichen Aufgaben im Energiemanagement,
  • Erste Einschätzung der Zuständigkeiten bzw. der Hauptakteure im EnMS,
  • Ausarbeitung eines Vorschlags zur Aufstellung eines Energieteams,
  • Abschätzung des Personalbedarfs zur Einführung bzw. zum anschließenden Betrieb des EnMS

 

Auf Grundlage der zuvor ermittelten Rahmenbedingungen und des Zeitplans sollen dann gemeinsam mit dem Berater die Kosten zur Einführung des EnMS und des Regelbetriebs abgeschätzt werden. Für die Unterstützung der Finanzierung werden die verfügbaren Förderprogramme geprüft und die Fördersumme berechnet. Dies umfasst auch die Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahme und der Antragsberechtigung, die Erläuterung der Anforderungen an die Antragstellung und die Ermittlung der zu erwartenden Förderung

 

Es ist vorgesehen, dass der Berater im Anschluss eine Aufwand-Nutzen-Analyse erstellt, die auf der Aufwandsseite die Kosten und den erforderlichen Zeitaufwand dem zu erwartenden Nutzen gegenüberstellt. Der Nutzen des Energiemanagements umfasst zum einen die zeitliche Entlastung (qualitativ) sowie die Energiekostensenkung und CO2-Minderung.

 

Die Erstellung des Energiemanagementkonzeptes soll binnen 6 Wochen nach dem Projektauftakt und Vorliegen der erforderlichen Unterlagen erfolgen.

Bei einer Beauftragung der Beraterfirma im März könnte dann bis Juli gemeinsam ein Förderantrag erarbeitet werden; im Anschluss wäre dann die Beteiligung der politischen Gremien mit entsprechendem Beschluss des Rates vorgesehen, so dass der Antrag voraussichtlich noch vor einer zu erwartenden Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW gestellt werden könnte. Eine Bewilligung wäre dann Anfang 2025 zu erwarten und weitere Schritte könnten dann auf Basis der gewonnen Planungssicherheit durchgeführt werden.

In dem ersten Gespräch am 19.02. wurde bereits deutlich, dass für die effektive Durchführung eines Energiemanagements zusätzliche personelle Kapazitäten erforderlich sind, die aktuell im Fachbereich Gebäudewirtschaft nicht vorhanden sind. Der Berater geht auf Basis der Größe der Stadt Hagen, bzw. der Anzahl der Gebäude von zusätzlichen Kapazitäten von mindestens 2 Vollzeitkräften aus; in der Phase der Einführung seien hier sogar die doppelten Kapazitäten erforderlich.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

gez.

Keune

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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06.03.2024 - Infrastrukturausschuss - ungeändert beschlossen