Vorschlag zur Tagesordnung - 0133/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand der Schulgebäude, hier: 2. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Meinolf Grüne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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07.02.2024
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Erledigt
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Infrastrukturausschuss
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Entscheidung
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06.03.2024
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Beschlussvorschlag
In der Schulausschusssitzung am 26.10.2023 hat die SPD-Ratsfraktion zugesagt, dass sie den Antrag unter 0824/2023 Zustand der Schulgebäude konkretisieren wird.
Von daher werden folgende Ergänzungen des Antrages dargestellt:
Notwendige Maßnahmen zur Anpassung des Gebäudes an den heutigen Standard (z. B. Sanitärbereich). Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? Gab es bereits Gespräche mit der GWH? Gibt es Lösungsansätze?
• Wichtig ist, dass der Sanitärbereich sich innerhalb des Schulgebäudes befinden
muss, dass die Toilettenanlagen mit einem eigenständigen Sitz- und Toilettendeckel
versehen sind.
• Entscheidend ist die deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs - sowohl was die
Heizung als auch die Beleuchtung betrifft. Das Einstellen der Raumtemperaturen
über die Messung in einem Referenzraum (in der Regel der kälteste Raum) ist durch
eine individuell und technisch pro Raum steuerbare Vorrichtung zu ersetzen.
Ansonsten erfolgt in der Praxis die Anpassung der Raumtemperatur über die
Öffnung der Fenster.
Sachverhalt
Kurzfassung
-entfällt-
Begründung
Insgesamt sieht die SPD-Ratsfraktion die Notwendigkeit der Bestandsaufnahme der kommunalen Gebäude (Sanierungszustand, Energieträger, geplante Sanierungsmaßnahmen,) und Priorisierung für den Umsetzungsfahrplan.
Da dies nicht in einem Schritt für alle städtischen Gebäude machbar ist, ist die SPD-Ratsfraktion der Auffassung, dass zunächst die älteren Schulgebäude (vor 1970 errichtet) entsprechend untersucht und Maßnahmen dargestellt werden.
Dies ist insgesamt erforderlich, um die Ausgaben für die CO 2-Abgabe zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.
Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie einzusparen.
Das Gesetz verpflichtet zudem Bund und Länder, entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Der Bund soll so bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terawattstunden einsparen, die Länder drei Terawattstunden.
Damit Bund, Länder und Kommunen Vorbilder werden in Sachen Energieeffizienz, müssen sie künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und Effizienzmaßnahmen umsetzen, mit dem Ziel, jährlich eine Gesamtendenergieeinsparung von zwei Prozent zu erreichen.
Dies alles erfordert, dass nunmehr schrittweise mit der Umsetzung begonnen werden muss.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | keine Auswirkungen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70 kB
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