Beschlussvorlage - 0222/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Spende aus einem Nachlass für das Hagener Tierheim wird dankend angenommen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das Tierheim der Stadt Hagen wurde mit einem Nachlass eines der Stadtverwaltung namentlich bekannten in 2021 Verstorbenen aus Hagen bedacht. Lt. Testament soll das Erbe mit einem Betrag in Höhe von 10% des bereinigten Nachlasses beschwert werden und an das Tierheim Hagen gespendet werden.

 

Es wurde seitens der Erbin mitgeteilt, dass aufgrund der Erfüllung der testamentarischen Auflage eine Auszahlung der Spende nicht sofort möglich sei, da auch ein Haus mit in der Erbmasse vorhanden ist.

 

Mittlerweile wurde ein Nachlassverzeichnis aufgestellt und an die Stadtverwaltung übersandt.

 

Der Nachlass zugunsten des Tierheimes beträgt demnach 34.201,71 €.

Die Verwendung der Mittel aus dem Nachlass steht noch nicht fest.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Spende aus Nachlass zugunsten des Tierheims

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1.02.23

Bezeichnung:

Tier- u. Verbraucherschutz

Finanzstelle:

5.800210

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherberatung, IPM

Finanzposition:

681800

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681800

-34.201,71

 

 

 

 

-34.201,71

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

-34.201,71

 

 

 

 

-34.201,71

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Geldzufluss erhöht die liquiden Mittel.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Der Betrag wird als "Verbindlichkeiten aus Spenden" bilanziert.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

Vermächtnisse unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Erbschafts- bzw. schenkungssteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Auswirkungen

 

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