Beschlussvorlage - 0093/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Bettina Renfordt
- Beteiligt:
- FB01 - Oberbürgermeister; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.04.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) ist die Interessenvertretung der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft in Deutschland. Der VKU hat über 1.500 Mitgliedsunternehmen, davon sind mehr als 440 Unternehmen mit ca. 78.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung tätig. Zudem sind zahlreiche Kommunen, oftmals die Umweltämter, Mitglied im VKU.
Der VKU bündelt die Interessen der Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen und vertritt deren Positionen gegenüber Gesetzgebungsorganen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Die Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung des VKU vertritt die Interessen der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Der VKU pflegt eine enge Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit Verbänden der öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungswirtschaft. Die Sparte unterstützt seine Mitglieder bei der Anwendung von Gesetzen, organisiert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit untereinander und berät sie in grundsätzlichen und konzeptionellen Fragen. Darüber hinaus fördert sie die Aus- und Fortbildung von Fach- und Verwaltungskräften.
Das Umweltamt der Stadt Hagen wünscht sich Beratung bzw. insbesondere Unterstützung des VKU bei der Gesetzesanwendung sowie in konzeptionellen Angelegenheiten, um Vorhaben schneller und einfacher gestalten zu können. Zudem erfolgt über diese Plattform ein Austausch mit anderen Kommunen, die gleiche Interessenlagen bekunden. Auch die Teilnahme an Fachtagungen und vergünstigten Schulungsangeboten, die der VKU organisiert, unterstützen im aktuellen Umgang mit dem Abfallrecht.
Nach § 4 Abs. 2 der Satzung des VKU haben Mitglieder einen Jahresmitgliedsbeitrag zu entrichten. Gem. § 4 Abs. 3 der Beitragsordnung gehört die Stadt Hagen der Größenklasse 3 an (100.001 bis 200.000 Einwohner). Der Beitrag liegt hier bei 4.650 € pro Jahr. Die Kosten der Mitgliedschaft sind vollständig innerhalb der Abfallgebührenkalkulation ansatzfähig und werden in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Mitgliedschaft im Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1172 | Bezeichnung: | Abfallwirtschaft und Bodenschutz |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 2069 | Bezeichnung: | Abfallwirtschaft |
Kostenart: | 542401 | Bezeichnung: | Sonstige Mitgliedsbeiträge |
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| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542401 | 4.650 | 4.650 | 4.650 | 4.650 | 4.650 |
Eigenanteil |
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x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Vertragliche Bindung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister
| Dr. André Erpenbach Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
