Beschlussvorlage - 0063/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.03.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für den Bereich Brandschutz / Technische Hilfeleistung ist die Ersatzbeschaffung von drei Einsatzfahrzeugen nach Brandschutzbedarfsplan 2020 durchzuführen. Angeschafft werden drei baugleiche Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF10) zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 2,1 Mio. €, wobei sich die Gesamtdauer der Beschaffung bis in das Jahr 2026 hinziehen wird.
Pos | Fahrzeugtyp | Kenn-zeichen | Erst-zulas-sung | IST-Standort | Verwendung Altfahrzeug | Bemerkung |
1 | Hilfeleistungs-Löschgruppen-fahrzeug HLF 20, 2 Tanklösch-fahrzeuge TLF 3000 |
HA – 260 HA – 217 HA – 243 | Bj. 2003 2003 2002 | FRW-Ost, LG Elsey, Gerätehaus Fley Gerätehaus „HaTüWe“, LG Wehringhausen | Ausmuste-rung über die Zoll-Plattform | Beschaffung gemäß BSBP (2020) |
Grundsätzliche Betrachtung der Beschaffungen:
Es gibt weiterhin Probleme im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen mit Auswirkungen auf die Lieferzeiten der Fahrgestelle, der Ersatzteilversorgung und durch gestiegene Energie- und Rohstoffpreise. Aktuell gibt es einen sehr angespannten Fahrzeugmarkt, der sich wegen der Inflation auf die Preisgestaltung und in langen Lieferzeiten wiederspiegelt.
Begründung
Pos. 1
3 x Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 | Für HA - 260, HA - 217, HA - 243 |
Ersatzbeschaffung dreier Einsatzfahrzeuge aus dem Bereich Brandschutz/ Technische Hilfeleistung gem. Brandschutzbedarfsplan der kreisfreien Stadt Hagen, Ausgabe 2020
Laut Brandschutzbedarfsplan sollen in den Jahren 2024 / 2025 Ersatzbeschaffungen zweier Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 und eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 erfolgen. Bei diesen Beschaffungen ist auch aus wirtschaftlichen Gründen geplant, aus dem heterogenen Fahrzeugpark mit unterschiedlichen Löschfahrzeugtypen einen homogenen Fahrzeugpark mit drei baugleichen HLF 10 als Poollösung / Poolbeschaffung durchzuführen. Die kleinere Ausführung dieser Fahrzeugkategorie ist in der Allradversion geländefähig, dabei wendiger und günstiger als das HLF 20. Diese Fahrzeuge können flexibel nach Baufortschritt der Feuerwachen bzw. Gerätehäuser und dem technischen Zustand der auszumusternden Löschfahrzeuge eingesetzt werden.
Es ist angedacht durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner drei baugleiche Fahrzeuge mit gleicher Beladung auszuschreiben. Aufgrund von positiven Effekten auf die gesamte Projektrealisierung beim Auftragnehmer, insbesondere bei den Planungskosten und der Fertigungsauslastung, ist mit einer deutlichen Kosteneinsparung durch Weitergabe von wirtschaftlichen Vorteilen für die Stadt Hagen als Auftraggeberin zu rechnen.
Es ist geplant, die drei neuen HLF 10 mit Allradfahrgestell zu beschaffen, damit sie unter anderem auch bei Waldbränden eingesetzt werden können. Das HLF 10 dient sowohl zur Brandbekämpfung als auch zur technischen Hilfeleistung aufgrund seiner relativ umfangreichen Hilfeleistungsbeladung z.B. zur Unterstützung bei schweren Verkehrsunfällen.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung pro Fahrzeug bei ca. 700.000 € inkl. MwSt., damit etwa 12 % niedriger als aktuell beim HLF 20.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren vorgegeben. Die zu ersetzenden Fahrzeuge (Bj.: 2002 und 2003) sind 21 bzw. 22 Jahre alt. Ein Austausch wird voraussichtlich erst 2026 erfolgen können. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Wirtschaftlichkeit: Die Altfahrzeuge HA - 260, HA - 217 und HA - 243 wurden seit Indienststellung im Jahr 2002 / 2003 bei den Löschgruppen im ersten Abmarsch eingesetzt. Die Fahrgestelle und die Fahrzeugaufbauten befinden sich in einem beanspruchten Allgemeinzustand. (Verschleiß und Korrosion an Fahrgestell, Aufbau, Halterungen und Lagerungen.)
Die Weiternutzung der zu ersetzenden Fahrzeuge ist nicht geplant. Die Altfahrzeugen werden nach der Ersatzbeschaffung (aktuelle Dauer ca. 2 ½ Jahre) ausgemustert und über die Internetplattform Zollauktion verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2020 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.
Die laut NKF –Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei den vorgenannten Einsatzmittel überschritten.
Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden insgesamt 2,1 Mio. Euro zur Beschaffung der drei Fahrzeuge eingeplant (2024 = 1,4 Mio. Euro – 2 HLF 10;2025 = 0,7 Mio. Euro – 1 HLF 10).
Damit in 2024 bereits die Auftragserteilung für alle Einsatzfahrzeuge erfolgen kann, soll eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2025 von 700.000 € genutzt werden.
Eine anteilige Refinanzierung der Beschaffungskosten erfolgt über die Brandschutzpauschale.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Ersatzbeschaffung von drei HLF 10 |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 0260 | Bezeichnung: | Brand- und Katastrophenschutz |
Finanzstelle: | 5000002 | Bezeichnung: | Erwerb von Fahrzeugen |
Finanzposition: | 681150 | Bezeichnung: | Investitionspauschale vom Land |
| 783100 | Bezeichnung: | Auszahlung für den Erwerb von Vermögens- gegenständen > 800 Euro |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Einzahlung (-) 681150 | 760.000 € | 380.000 € | 380.000 € |
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Auszahlung (+) 785100 | 2.100.000 € | 1.400.000 € | 700.000 € |
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Eigenanteil | 1.340.000 € | 1.020.000 € | 320.0000 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben i. H. v. 2.100.000,00 Euro für die drei Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 19 Jahren entsteht eine jährliche Ab-schreibung von 110.526,00 Euro in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung anteilig aus der Brandschutzpauschale erfolgt, wird ein Sonderposten i. H. v. 760.000,00 Euro auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Dadurch entsteht ein Ertrag von 40.000,00 Euro in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 31.500,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 110.526.00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 142.026,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 40.000,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 102.026,00 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Dr. André Erpenbach |
Oberbürgermeister | Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
