Beschlussvorlage - 0128/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rechenschaftsbericht 2003 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Als Berechnungsgrundlagen für die den Beitragspflichtigen in Rechnung zu stellenden Zwischenfinanzierungszinsen werden 2003 festgesetzt:

 

Eigenfinanzierungsanteil:           26,26 v. H.

Durchschnittszinssatz:                  3,98 v. H.

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Sachverhalt

Die Jahresrechnung für 2003 wurde am 12.02.2004 von der Stadtkämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt.

 

Gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ist die Jahresrechnung dem Rat der Stadt innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zuzuleiten.

 

Der Rechenschaftsbericht erläutert:

 

-          die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung,

 

-          erhebliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen

 

und gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr.

 

Bevor über die Jahresrechnung 2003 und die Entlastung entschieden und beschlossen wird, erfolgt die Prüfung der Rechnung nach § 94 Abs. 1 GO NRW. Zuständig hierfür ist der Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich zur Durchführung der Prüfarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Das Prüfungsergebnis wird dem Rat der Stadt demnächst in einem besonderen Schlussbericht vorgelegt.

 

Da wegen des Gesamtdeckungsprinzips ein Einzelnachweis der Zinsleistungen nicht möglich ist, wird die Höhe der Zinsen nach den im Runderlass des Innenministers vom 30.06.1986 (MBI NW 1986 S. 1011) beschriebenen Berechnungsmerkmalen auf der Basis der Jahresrechnungszahlen ermittelt.

Nach § 9 der Haushaltssatzung 2003 werden für 2003 festgesetzt:

 

-          Eigenfinanzierungsanteil:     26,26 v. H.

-          Durchschnittszinssatz:          3,98 v. H.

 

§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht vor, dass ab 01.01.1999 Kostenüberdeckungen aus einer Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen  werden.

 

Betroffen von dieser Regelung sind

UA 1600 – Rettungsdienst

UA 6750 – Straßenreinigung

UA 7210 – Abfallsammlung

UA 7300 – Märkte

UA 7500 – Friedhöfe.

 

Für diese Unterabschnitte werden Sonderrücklagen bewirtschaftet.

 

 

 

In der Jahresrechnung 2003 sind bei folgenden Unterabschnitten Entnahmen aus bzw. Zuführungen an Sonderrücklagen durchgeführt worden:

 

Bestand zum 01.01.2003                    Zuführung                     Entnahme        Stand: 31.12.2003

 

UA 6750            60.046,39                     47.337,23                     32.882,44            74.501,18

 

UA 7210      276.812,81                 231.992,64              272.577,95    236.227,50

 

UA 7300            21.649,55                                                         21.649,55         0,-

 

 

Die Bereiche UA 1600, UA 7300 und UA 7500 haben in der Jahresrechnung 2003 mit Kostenunterdeckungen abgeschlossen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung in den Folgejahren ausgeglichen werden.

 

Daneben wird der Sozialfonds Theater Hagen als Sonderrücklage geführt.

Diese Sonderrücklage ist fest verzinst angelegt.

 

Der Bestand der Rücklage betrug am 01.01.2003               14.573,10 Euro

Für 2003 wurden Zinsen verbucht in Höhe von                                 1.294,64 Euro

Die Abrechnung führte zu einer Entnahme in Höhe von             5.109,87 Euro

                                                                                                            ---------------------

Rücklagenbestand zum 01.01.2004 somit                            10.757,87 Euro

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.04.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.04.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen