Beschlussvorlage - 0055/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Schlössersbusch

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Hagen, Flur 12, Flurstück 989 und einen Teil aus Flurstück 1131.

 

Die Verkehrsfläche wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW in die Straßengruppe der Gemeindestraßen eingeteilt und erhält die Eigenschaft einer Anliegerstraße gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung:

Die Straße "Schössersbusch" wurde in dem genannten Bereich erstmalig hergestellt.

Nach bereits erfolgter Abnahme soll die Straße nunmehr förmlich gewidmet werden.

 

Begründung:

Die Herstellung der Straße "Schlössersbusch" erfolgte auf Grundlage des Beschlusses der BV Eilpe/Dahl in ihrer Sitzung am 28.10.2015. Nach Beauftragung des WBH, wurde die Straße am 05.10.2018 fertiggestellt. Die Abnahme erfolgte am 26.02.2019.

 

Voraussetzung für eine Widmung ist gem. § 6 Abs. 5 StrWG NW, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer der zu widmenden Fläche ist bzw. der Eigentümer der Widmung zustimmt.

Da die Verkehrsfläche vollständig im Eigentum der Stadt steht, liegen die Voraussetzungen zur Widmung vor.

 

Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NRW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

 

Anlage:

Übersichtsplan


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.02.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen