Beschlussvorlage - 0168/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV Eilpe/Dahl beschließt die Umsetzung der Maßnahme Kinderspielplatz Grubenstraße gemäß des in der Sitzung ausgehängten Entwurfes und mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Beschluss zum Bau eines Kinderspielplatzes neben dem Bolzplatz an der Grubenstraße wurde durch die BV Eilpe/Dahl am 17.05.2023 und dem JHA am 06.06.2023 gefasst (0292/2023Prioritätenliste zu Grundsanierung und Einrichtung von Kinderspielplätzen).

 

 

Begründung

 

Im Stadtteil Delstern (zwischen Eilpe und Dahl) gibt es keinen Kinderspielplatz. Der Schulhof der Grundschule ist klein, nicht immer zugänglich und hat nur wenig Spielgeräte. Der Weg nach Eilpe ist für Kinder zu weit bzw. zu gefährlich (große Straßenkreuzungen), um ihn alleine zu gehen. In Delstern wohnen viele von finanzieller Armut betroffene Kinder und Familien. Der neue Kinderspielplatz soll insbesondere für Kinder und Familien aus dem Viertel eine wichtige Anlaufstelle werden.

 

 

Die Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Der Kinderspielplatz an der Grubenstraße in Hagen Delstern (Bezirk Eilpe/Dahl), in der derzeitigen Prioritätenliste für die Grundüberholung/Neubau von Kinderspielplätzen auf Platz 1, soll im Jahr 2024 neu gebaut werden. Der Entwurf des Neubaus wurde unter Einbeziehung der späteren Nutzer - Kinder und Jugendliche - aufgestellt.

In einem zweistufigen Beteiligungsverfahren mit bei den jeweiligen Terminen anwesenden Kindern wurde von einer Ideen- und Wunschsammlung über einen Vorentwurf der nun vorliegende Entwurf entwickelt und dieser stellt damit das abschließende Ergebnis der Kinder- und Jugendbeteiligung dar.

 

 

Das vorhandene Gelände an der Grubenstraße

 

Die vorhandene Grünfläche, auf dem der neue Kinderspielplatz geplant ist, befindet sich in der Grubenstraße im Stadtteil Delstern im Stadtbezirk Eilpe/Dahl. Diese Grünfläche ist geteilt durch einen vorhandenen Bolzplatz mit wassergebundenem Spielfeldbelag, der zwei Bolzplatztore umfasst und rundum mit einem ca. 5,00 m hohen Ballfangzaun umbaut ist. Dieser ist stellenweise mit Kletterpflanzen oder Wildsämlingen bewachsen. Der Streifen zwischen Ballfangzaun und Grubenstraße ist dicht mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Der Bolzplatz bleibt von der geplanten Baumaßnahme gänzlich unangetastet. Es sind keine baulichen oder gestalterischen Änderungen vorgesehen, mit Ausnahme der Entfernung der Wildsämlinge.

In den Bereichen der Übergänge Wiese Straße/rgersteig sind keine baulichen Abgrenzungen vorhanden, ebenso zur Pflasterfläche neben dem städtischen Bauhof. Die Anlieger im Norden des Geländes haben ihre Grundstücke mittels Zauns und immergrüner Hecken von der Grünfläche abgegrenzt.

 

 

Teilbereich A nordöstlich des Bolzplatzes

 

Der nordöstliche Teil der Grünfläche liegt entlang der Delsterner Straße und weist einen Bestand von einigen großen Bäumen (Kastanien und Ahornen) auf. Darüber hinaus wird ein kleiner Teil der Fläche als unbefestigter und nicht offizieller PKW-Stellplatz für ca. 3 bis 4 Autos genutzt. Der gesamte Baumbestand bleibt erhalten und stellt damit angesichts immer wärmer werdender Sommer eine großflächige Schattenspende dar, womit die Aufenthaltsqualität im Sommer erheblich gesteigert wird. Die Standorte für geplante Spielanlagen und Wegeverläufe wurden so gestaltet, dass der Baumbestand unberührt bleibt. Der Bereich, der jetzt als Parkplatz dient, wird dagegen der Spielplatzfläche zugeschlagen. Die Stellplätze entfallen somit.

In Teilbereich A sind Spielanlagen und -geräte für jüngere Kinder vorgesehen. Hier wird auch der Sandspielbereich mit einer großen multifunktionalen Sandspielanlage entstehen. Sie besteht aus einem hohen Spielturm mit davon abgehender Rutsche, Kletter- und Balanciermöglichkeiten, einem Sandaufzug und Sandschütten. Im „Erdgeschoss“ befindet sich ein Unterschlupf mit Sitzbänkchen. Zum Sandaufzug passend, wird die Anlage durch einen ortsfesten Sandbagger ergänzt.

Weitere Spielgeräte in diesem Spielplatz-Teilbereich sind Federwippen in besonderer Optik: Jeweils eine Federwippe „Biene“ und „Pony“, sowie eine Viererwippe „Oktopus“. Die Viererwippe wird in einer Fallschutzfläche aus Holzhäcksel stehen, die beiden einzelnen Federwippen in der Rasenfläche. Abschließend bietet eine Holz-Spielhütte in Form eines kleinen Bauwagens den Kindern die Möglichkeit des Versteck- oder weiteren phantasievollen Rollenspiels.

 

Das neue Spielplatzgelände wird zu den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen mit einem niedrigen, 1,00 m hohen, Gittermattenzaun eingefasst mit Durchlässen in den Bereichen der (jetzt schon vorhandenen) Zuwegungen. Dadurch und durch zusätzlich aufgestellten Spielplatzschildern soll jedem Besucher ersichtlich werden, dass er einen Kinderspielplatz betritt.

In der Nähe des Sandspielbereichs werden einige Sitzmöglichkeiten durch neu aufgestellte Metallgitter-Bänke z.T. mit Tischen geschaffen. Hierbei ist darauf geachtet worden, dass die neuen Bänke im Schatten der Bäume aufgestellt werden. 

 

Teilbereich B südwestliche des Bolzplatzes

 

Hier befindet sich der bunt gestaltete Materialcontainer des Fachbereichs „Jugend und Soziales“ auf einer Wiesenfläche, der als Anlauf- und Informationsstelle für Kinderaktivitäten in dem Stadtteil dient und in dem Material und Möbel für Kinderaktionen gelagert werden, die bei Bedarf auf der Wiesenfläche aufgebaut werden. Der Container soll auf die vorhandene Pflasterfläche neben dem Bauhof versetzt werden um eine größere nutzbare Wiesenfläche zu erhalten. Diese ist im Bereich des Containers bei der Spielplatzplanung für die Kinderveranstaltungen bewusst freigehalten worden. Der einzelne, als Solitärbaum stehende Gingko, wird durch die Errichtung zweier Jugendbänke im Kronenbereich schlüssig in die Flächennutzung integriert.

Die neue Spielplatzfläche wird wie im Teilbereich A mit einem 1,00 m hohen Gittermattenzaun eingefasst, mit einem Durchlass als Zuwegung. Der Zaun bzw. Materialcontainer wird so aufgestellt, dass der Container von der Spielplatzfläche aus zugänglich ist.

Auf der relativ großen Wiesenfläche zwischen Bolzplatz und städtischem Bauhof steht vor allem das Bewegungsspiel für ältere Kinder im Fokus. Die Hauptattraktion stellt eine 30,00 m lange Seilbahn dar, die durch ihren Aufstellort eine lange und schmale Teilfläche der Spielplatzanlage sehr gut ausnutzt.

An einer Vierer-Klimmzugstation können die Kinder spielerisch ihre Kräfte messen und einer Vielzahl von sportlichen oder akrobatischen Betätigungen nachgehen. Die Anlage erlaubt es mehreren Nutzern gleichzeitig zu trainieren, durch Trittstufen am Gerät ist sichergestellt, dass jeder die Klimmzugstangen erreichen kann. Direkt daneben, in derselben Fallschutzfläche aus Holzhäcksel steht die Doppel-Schaukel-Anlage, bestehend aus einer klassischen Einzelschaukel und einer Nestschaukel.

Auf der anderen Seite des Teilbereiches direkt an der Grubenstraße ist ein Inklusionskarussel in einer kleinen Fläche aus Gummi-Fallschutzbelag geplant. Durch den bodengleichen Einbau des Karussells ermöglicht es den barrierefreien Zutritt und die gemeinsame Nutzung von Menschen mit und ohne Rollstuhl. Durch Anschwung von Hand wird das Karussell in Bewegung gesetzt. Daneben bieten in der Rasenfläche angeordnete, verschieden hohe und voneinander entfernte Hüpfsteine die Spielmöglichkeit zum Beispiel eines Hindernislaufes in mehreren Schwierigkeitsgraden an. Alternativ können sie auch als Sitzmöglichkeit neben dem Karussell genutzt werden.

Insgesamt ist die neue Spielplatzanlage in beiden Teilbereichen so geplant, dass eine uneingeschränkt barrierefreie Nutzung der Spielgeräte gewährleistet ist.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

Kurzerläuterung:

Inklusive Spielgeräte sind eingeplant.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Wohnortnahe attraktive Freizeitmöglichkeiten verringern die Emissionen durch den

motorisierten Individualverkehr.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5.000716.

Bezeichnung:

Bolzplatz Grubenstr.

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

192.900

192.000

450

450

 

 

Eigenanteil

192.900

192.000

450

450

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

X

Die Finanzierung ist, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zur Haushaltsplanung 2024/2025, für das Jahr 2024 eingeplant.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die grundhafte Erneuerung des Spielplatzes Grubenstraße führt zu keiner Sonderabschreibung, da der Altbestand bereits vollständig abgeschrieben ist.

Der umgebaute Spielplatz ist in der Bilanz in Höhe von 193.000 Euro zu aktivieren. Die Nutzungsdauern variieren je nach Vermögensgegenstand. So sind die Spielgeräte einschl. Einbau und Fallschutz über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Hier ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 16.000 Euro (160.000 Euro / 10 Jahre). Die Abschreibungsdauer für den Wegebau beträgt 40 Jahre, so dass hier ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 225 Euro (9.000 € / 40 Jahre) entsteht. Die sonstigen Ausstattungsgegenstände werden über 20 Jahre, also jährlich 1.200 Euro (24.000 Euro / 20 Jahre) abgeschrieben. Die Gesamtabschreibung pro Jahr beträgt rund 17.425 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.895 €

b) Unterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

6.299 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

17.425 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

26.619 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

26.619 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.03.2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.04.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen