Berichtsvorlage - 1063/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bewilligten Fördermittel aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ antragsgemäß einzusetzen und die dazu erforderlichen Beauftragungen zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Mittel in Höhe von 35 Mio. zur Verfügung, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ bis zum Ende des Jahres 2026 zu unterstützen. Hiervon werden 5 Mio. € priorisiert an Städte vergeben, die von einer Galeria Kaufhof-Filialschließung betroffen sind. Der Förderaufruf des Landes setzt damit das „Sofortprogramm Innenstadt“ der vergangenen Jahre fort. Für die Stadt Hagen gilt ein Fördersatz i. H. v. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zur Antragsstellung wurde bereits ein Beschluss am 13.06.2023 vom Verwaltungsvorstand eingeholt. Mit der Einreichungsfrist zum 15.06.2023 wurden Fördermittelanträge für die Hagener City sowie das Stadtteilzentrum von Haspe gestellt. Zum 07.11.2023 wurde die Förderung nur für die Hagener City bewilligt. Nach Informationen des Landes wurden landesweit Anträge mit einem Volumen von über 50 Mio. € gestellt.

 

Die Planungsverwaltung wird im zukünftig laufenden Prozess die Bezirksvertretung Hagen-Mitte unaufgefordert und zur gegebener Zeit informieren und beteiligen.

 

Begründung

 

Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren City

 

Mit der aktuellen Bewilligungsmitteilung des Förderprogrammes Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren wurden nunrdermittel in Höhe von knapp 1,2 Mio. € einschließlich Eigenanteil r die Stadtmitte bewilligt. Hiermit kann an das Vorgängerprogramm Sofortprogramm Innenstadt angeknüpft werden.

 

Zum Bewilligungsinhalt gehören die vier folgenden Bausteine:

(1) Verfügungsfonds Anmietung,

(2) Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien,

(3) Anstoß eines Zentrenmanagements,

(4) Schaffung von Innenstadtqualitäten.

 

Mit Hilfe der Förderung ist es vorgesehen den bereits bekannten Baustein des „Verfügungsfonds Anmietung“ weiter fortzuführen (Investitionsvolumen knapp 600.000 €). Als Ergänzung zum Anmietungsmodell, welches eine Miete in Höhe von 70 % der Altmiete fördert, wird nun auch der Umbau bzw. die bauliche Anpassung des Ladenlokals an die vorgesehene Nutzung gefördert. Je umzubauendes Objekt steht eine Fördersumme von max. 7.500 € zur Verfügung.

 

Mit einer Summe von 250.000 € besteht nun die Möglichkeit eine Machbarkeitsstudie für Einzelhandelsgroßimmobilien zu erstellen. Das Hochwasserereignis im Jahr 2021 sowie die Aufgabe des Galeria Kaufhof Standortes hat große Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt der Innenstadt. Nach intensiver Abstimmung mit der HAGEN.Wirtschaftsentwicklung wird der Fokus auf die Rathaus Galerie gesetzt. Die Perspektive der Galerie ist derzeit offen und würde mit einer Komplettschließung ein hohes Risiko für das direkte Umfeld des Friedrich-Ebert-Platzes und der Mittelstraße darstellen. Demgegenüber werden Neuvermietung und Neukonzeption der Standorte Galeria Kaufhof, Volme Galerie und P&C als eher zu bewältigen eingeschätzt. Zur Bearbeitung der Machbarkeitsstudie für Einzelhandelsgroßimmobilien soll bis Herbst abgewartet werden, um die Situation der Hagener Cityimmobilien weiter zu beobachten (Regelbetrieb Rathausgalerie, Erdgeschossnutzung Kaufhofimmobilie), um dann für 2025 festzulegen, worauf die Untersuchungsschwerpunkte gelegt werden sollen.

 

r den Baustein 3 „Anstoß eines Zentrenmanagements“ stehen Fördermittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung. In diesem Rahmen ist die Etablierung eines Leerstandsmanagements vorgesehen. Bereits in dem vergangenen Förderprogramm des „Sofortprogramm Innenstadt“ konnten mit dieser Hilfe Leerstände einer neuen Nutzung zugeführt werden. Dieser Erfolgsfaktor soll auch weiterhin bestehen bleiben. Zudem wird sich aktuell mit den Thematiken eines digitalen Ansiedlungsmanagements sowie der Einrichtung einer digitalen und laserbasierten Passantenfrequenzmessung auseinandergesetzt. Hierzu findet eine enge Zusammenarbeit mit der HAGEN.Wirtschaftsentwicklung statt.

 

Der letzte Baustein „Schaffung der Innenstadtqualitäten“ bietet mit einer Zuwendung von 200.000 € die Möglichkeit, sich dem langen Wunsch nach einem „frischen Wind“ in der Fußngerzone zu widmen. Vorgesehen ist dabei die Anschaffung von mobilen Stadtmobiliar in Form von Sitzmöglichkeiten in Kombination mit Grünelementen sowie neuem Stadtgrün. Spielmöglichkeiten sowie die Umsetzung von Lichtdesign- und Street Art-Projekten sind ebenfalls förderfähig.

 

Die oben erläuterte Förderbewilligung steht im direkten Zusammenhang mit den Vorbereitungen für das InSEK Hagen-City. Mit den bewilligten Förderbausteinen wird bereits jetzt eine wichtige Weiche für die zukünftige Entwicklung unserer Innenstadt gestellt. Die Schaffung von neuen Innenstadtqualitäten setzt dabei ein erstes Zeichen für den künftigen Wandel der Innenstadt und behandelt bereits wichtige Themen des InSEKs Hagen-City. Für das erste halbe Jahr 2024 sind bereits Beteiligungsworkshops mit unterschiedlichen Beteiligten in Planung. Dabei soll insbesondere auf die Wünsche der Bürger*innen, Politik und Verwaltung eingegangen werden. Kurzfristige Maßnahmen sollen nach Möglichkeit bereits mit den bewilligten Mitteln aus dem oben beschriebenen Förderprogramm umgesetzt werden. Auch das zurzeit ausgeschriebene Gastronomiekonzept steht in enger Verbindung mit dem Förderbaustein des Leerstandsmanagements und bringt zum Thema der Gastronomieansiedlung und -akquise einen strategischen Mehrwert der Innenstadtentwicklung mit sich.

 

Die Bewilligung umfasst einen Gesamtbetrag von 1.178.358 €, wovon 942.686 € durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Der Eigenanteil in Höhe von 20 % liegt bei 235.672 € und wurde bereits im Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt.

 

 

 

Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Abgelehnte Beantragung für Haspe

 

Im Rahmen des Förderaufrufs wurden Fördermittel für das Stadtteilzentrum von Haspe beantragt. Zum Antragsinhalt gehörten die Förderbausteine „Verfügungsfonds Anmietung“, „Anstoß eines Zentrenmanagements“ sowie „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ mit einem Gesamtvolumen von knapp über 500.000 €. Entgegen der Erwartungen der Planungsverwaltung hat das Hasper Zentrum bedauerlicherweise keine Förderzusage erhalten. Aufgrund der priorisierten Fördergebiete des ISEK HAGENplant2035 befindet sich das Hasper Zentrum allerdings weiterhin im Fokus der Stadtentwicklung und wird bei zukünftigen Landesinitiativen auf Förderfähigkeit geprüft.

 

Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Keine Beantragung für Hohenlimburg

 

Innerhalb des Förderantrags wurde von einer Beantragung weiterer Fördermittel für den Stadtteil Hohenlimburg abgesehen. Im Rahmen des Förderprogrammes „Sofortprogramm Innenstadt“ wurde zusammen mit der Politik, Bürgerschaft und der Verwaltung ein Konzept erarbeitet, welches eine Arbeitsgrundlage für das etablierte Citymanagement im Rahmen des InSEKs Hagen-Hohenlimburg darstellt. Hiermit konnten kurzfristige aber auch mittel- bis langfristige Entwicklungsschritte festgehalten werden.

 

Durch das bestehende Citymanagement ergibt sich eine enge Überschneidung mit dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“. Um eine mögliche Doppelförderung sowie den Aufbau von parallelen Arbeitsstrukturen zu vermeiden wurde von einer Antragsstellung abgesehen. Die zur Verfügung stehenden Mittel und Maßnahmen aus dem InSEK Hagen-Hohenlimburg bringen die Möglichkeit mit sich, kurzfristige Maßnahmen durch Fördermittel umzusetzen. Als Beispiel ist hier der Verfügungsfonds zu benennen. Ein sich darüber hinaus ergebender Bedarf an zusätzlichen Fördermitteln ist nicht gegeben.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.    Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Hagen City

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0910

Bezeichnung:

Raumplanungen

Auftrag:

1091002

Bezeichnung:

Bauleitplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

542600

Bezeichnung:

Prüfung und Beratung

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

 

Ertrag (-)

414100

- 235.402

- 220.858

- 226.245,00

- 260.181,00

 

Aufwand (+)

542600

294.252,50

276.072,50

282.806,25

325.226,25

 

Eigenanteil

 

58.850,50

55.214,50

56.561,25

65.045,25

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

x

Die Finanzierung für 2024 ist in der mittelfristigen Finanzplanung bisher nicht berücksichtigt. Die Mehraufwendungen wurden in der aktuellen Phase der laufenden Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt. Dieser Beschluss führt jedoch im Vorgriff auf die Haushaltsplanung 2024/25 zu einer Vorfestlegung von Mehraufwendungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.    Rechtscharakter

x

Vertragliche Bindung

 

 

 

gez.

gez.

i. V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

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25.01.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.01.2024 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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29.02.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen

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14.03.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.03.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.04.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen