Beschlussvorlage - 0169/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.03.2024
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.04.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0169/2024 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld und die Einleitung der Teiländerung Nr. 115 zum Flächennutzungsplan beschlossen. Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 39/2021 am 12.07.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplanes ist es, das ehemalige Gelände des Gymnasiums Garenfeld planungsrechtlich für eine Nachnutzung in Form einer aufgelockerten und an die dörflichen Strukturen angepassten Wohnbebauung zu sichern. Auf Grundlage des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde der Antrag zur Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Schulgebäudes zu einem Mehrfamilienhaus mit 25 Wohnungen auf dem Grundstück Dorfstraße 1 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zunächst zurückgestellt.
Der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld wurde vom Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 31.03.2022 beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 16/2022 am 22.04.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre vom 20.04.2022 trat nach § 4 der Satzung am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und läuft mit Rechtsverbindlichkeit des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes oder spätestens nach Ablauf von zwei Jahren aus. Die Veränderungssperre endet am 23.04.2024. Auf Grundlage der Veränderungssperre wurde der o. g. Bauvorbescheid abgelehnt.
Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens dauert zurzeit noch an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB sind daher nach wie vor gegeben. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
Anlagen
- Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich der Veränderungssperre
- Satzung über die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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