Beschlussvorlage - 0087/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusatzkosten Sanierung Tartanbahn Ischelandstadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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14.02.2024
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Beschlussvorschlag
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, ergänzend zu der bereits beschlossenen Sanierung der Laufbahn, auch die Kasten- und Schlitzrinnen im Ischelandstadion auszutauschen und eine vorgeschriebene, fünf Zentimeter hohe Aufkantung zu installieren.
Die Mehrkosten in Höhe von 40.000 Euro sollen ebenfalls mit Mitteln aus der Sportpauschale abgedeckt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
In seiner Sitzung vom 23. Oktober 2023 (Vorlagennummer 0754/2023) hatte der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen sich für die 370.000 Euro teure Sanierung der Tartanbahn, der Kunststoffbereiche der Sektoren sowie der Anlaufbahnen der Weitsprunganlage im Ischelandstadion ausgesprochen.
Eine Änderung der Wettkampfregeln macht es erforderlich, dass auch die Kasten- und Schlitzrinnen erneuert werden und eine fünf Zentimeter hohe Aufkantung installiert wird. Ohne diese dürften künftig keine größeren Wettbewerbe mehr am Ischeland ausgetragen werden.
Die Mehrkosten für diese Maßnahme betragen 40.000 Euro.
Begründung
Entgegen der ursprünglichen Planung müssen im Ischelandstadion neben der 370.000 Euro teuren Sanierung der Tartanbahn, der Kunststoffbereiche der Sektoren sowie der Anlaufbahnen der Weitsprunganlage im Ischelandstadion auch die Kasten- und Schlitzrinnen erneuert und eine fünf Zentimeter hohe Aufkantung installiert werden, um zu gewährleisten, dass das Stadion weiterhin als Leichtathletikanlage, Kampfbahntyp B, genutzt werden kann. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 40.000 Euro, die ebenfalls über die Sportpauschale finanziert werden sollten.
Hintergrund ist eine Änderung im Regelwerk. Demnach erfolgt die Zulassung eine Laufbahn für Wettbewerbe nur noch, wenn die oben genannte Aufkantung vorhanden ist. Der bisher vorgesehen Austausch der in weiten Teilen maroden Kastenrinne durch eine offene Muldenrinne aus Beton, wäre daher nicht ausreichend, ohne die Wettbewerbstauglichkeit der Anlage negativ zu beeinflussen.
Die mögliche Bauweise einer offenen Muldenrinne ergänzt durch die jeweils temporäre Installation einer mobilen Aufkantung aus Alu-Profilen wird aufgrund der hohen Anfälligkeit und des großen Aufwands für den Auf- und Abbau sowie die Einlagerung der Konstruktion alles wenig zielführend erachtet.
Die Mehrkosten für eine dauerhaft wettbewerbstaugliche Ausführung mit vollständiger Erneuerung der Kasten- und Schlitzrinnen inklusive Abdeckungen belaufen sich gegenüber der bisherigen Kostenschätzung für die Laufbahnsanierung auf 40.000 Euro. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 410.000 Euro.
Ein nachträglicher Einbau würde deutlich höhere Kosten verursachen und zudem bedingen, dass abermals Arbeiten an der Laufbahn notwendig wären.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach der aktuellen Kostenschätzung auf 410.000 € inklusive der Personalkosten des WBH. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 0810 | Bezeichnung: | Sportstätten und -förderung |
Auftrag: | 1.08.10.02 | Bezeichnung: | Förd. von Vereinen, Verbänden, sonst. Sportgelegenheiten |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414120 | Bezeichnung: | Ertrag aus der konsumtiven Verwendung der Zuwendungspauschalen vom Land |
| 524201 | Bezeichnung: | Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens |
| Kostenart | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Ertrag (-) | 414120 | -410.000 |
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Aufwand (+) | 524201 | -410.000 |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale. |
| Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
