Beschlussvorlage - 0078/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, den aktuellen Kostenansatz für die Bildung einer Rücklage aus der Sportpauschale für den Austausch der Beläge an den Kunstrasenplätzen der Stadt auf 330.000 Euro pro Platz zu erhöhen und die Beträge für die einzelnen Plätze dynamisch anzupassen..

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

Nach einer Laufzeit von 15 Jahren müssen die Belege der Kunstrasenplätze standardmäßig ausgetauscht werden. Nach aktuellem Stand liegen die Kosten für den Austausch und die fachgerechte Entsorgung bei 330.000 Euro pro Platz.

Da in den Jahren bis 2033 nacheinander acht Plätze im Stadtgebiet erneuert werden müssen, ändern sich wegen der Kostensteigerungen die notwendigen jährlichen Rücklagen.

Mit Fertigstellung eines Platzes sinken diese dann aufgrund des neuerlichen Ansparzeitraums von 15 Jahren.

 

 

Begründung

Der Belag von Kunstrasenplätzen hat eine Lebensdauer von maximal 15 Jahren. Danach muss die Oberschicht ausgetauscht, fachgerecht entsorgt und erneuert werden. Mittlerweile liegt der Kostenrahmen für diese Maßnahmen bei 330.000 Euro pro Platz. Entsprechend sind die Rücklagen abhängig vom jeweiligen geplanten Durchführungsjahr anzupassen.

 

Da in den Jahren bis 2033 nacheinander acht Kunstrasenplätze im Stadtgebiet erneuert werden müssen, sinken nach der jeweiligen Fertigstellung eines Platzes die Rücklagen, da der Betrag für einen neuerlichen Austausch dann wieder über 15 Jahre angespart werden kann (siehe Tabelle).

 

Gleichzeitig wird voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 mit dem neuen Kunstrasenplatz Emst II ein weiterer Platz hinzukommen, für den dann ebenfalls über einen Zeitraum von 15 Jahren entsprechende Rücklagen gebildet werden müssen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung zum Austausch der Kunstrasenbeläge erfolgt generell aus den angesparten Mitteln in der Sportpauschale.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.000849

Bezeichnung:

Sanierung Kunstrasenplätze

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

1.320.000

330.000

330.000

330.000

330.000

 

Eigenanteil

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung ist aus Mitteln der Sportpauschale gesichert.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Erneuerung des Belages auf den Kunstrasenplätzen Am Kirchenberg (2024) Garenfeld (2025), Vossacker (2026) incl. Kleinspielfelder und am städt. Höing (2027) in Höhe von je 330.000€, insgesamt 1.320.000€, sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Bei den Kunstrasenfeldern ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 330.000 (22.000 / 15 Jahre) je Sportplatz.

Der Neubau führt zu einem Abgang des bereits aktivierten Kunstrasens und jeweiligen Kleinspielfeldes. Diese haben noch nachfolgend aufgeführten Restbuchwert in Höhe von:

1. Am Kirchenberg Restbuchwert zum 30.06.2024 -Kunstrasen 123.011€, Kleinspielfeld 16.461€

2. Garenfeld Restbuchwert zum 30.06.2025 -Kunstrasen 94.584€, Kleinspielfeld 3.766€

3. Vossacker Restbuchwert zum 30.06.2026 -Kunstrasen 116.201€

4. Der städt. Höing ist bereits abgeschrieben.

Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Abs 3 KomHVO i.V.m. §90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 1.320.000€ auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

Die Abgänge des Altbestandes führen zu nachfolgend aufgeführten ertragswirksamen Auflösungen der Sonderposten in Höhe von:

1. Am Kirchenberg Kunstrasen 116.219€, Kleinspielfeld 15.540€

2. Garenfeld Kunstrasen 86.281€, Kleinspielfeld 3.766€

3. Vossacker Kunstrasen 110.833€

4. Der städt. Höing ist bereits abgeschrieben.

Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist ebenfalls gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

  1. Folgekosten in Euro:

 

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

88.000 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

88.000 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-88.000 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.02.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen