Mitteilung - 0150/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Kompromisslösung zur Fortsetzung der Betreuungsleistung mit den Trägern der OGS beinhaltete neben einer Einmalzahlung den Punkt des flexiblen Mitteleinsatzes in dem laufenden Schuljahr 2023/2024, um eine auskömmliche Finanzierung bei den Trägern sicherstellen zu können und eine Kündigung der OGS-Betreuung durch die Träger abwenden zu können.

 

Die in einem Termin am 22.01.2024 mit den OGS-Trägern erarbeiteten Vorschläge sind aus Sicht aller Beteiligten geeignet, um mit möglichst wenigen Einschränkungen den Betrieb an allen OGS-Standorten im laufenden Schuljahr durchzuführen. Folgende Änderungen bzw. Anpassungen wurden zugestanden:

 

1) Die OGS-Ferienbetreuung wird auf weniger Betreuungsstandorte konzentriert.

 

2)  Die OGS- Ferienbetreuung endet Freitags um 14:00 Uhr statt um 16:00 Uhr.

 

3) Die erhöhten Schlüsselzuweisungen für Kinder im Gemeinsamen Lernen dürfen auch für das Stammpersonal und nicht ausschließlich für zusätzliches Personal eingesetzt werden.

 

4) Die Stundenzahl für eine Ergänzungskraft pro Standort darf von 19,5 Std./Woche auf 9,75 Std./Woche reduziert werden.

 

5) Unbesetzte Ergänzungskraftstunden dürfen auch durch Übungsleiterstunden (AG-Kräfte) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ersetzt werden.

 

 

r die Eltern können sich in den Ferien durch die Konzentration an weniger Standorten längere Wegstrecken ergeben, die jedoch als zumutbar angesehen werden. Nach frühzeitiger Ankündigung können auch die Änderungen der Betreuungszeiten an den Ferienfreitagen seitens der Eltern eingeplant werden.

Die übrigen Einschränkungen wirken sich nicht direkt auf die Bedürfnisse der Eltern aus.

Bei der Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen wird bei Bedarf im Einzelfall geprüft, ob zusätzliches Personal erforderlich ist oder wie unter 3. beschlossen verfahren werden kann.

 

Bezüglich der Finanzierung für das Schuljahr 2024/2025 laufen aktuell die Verhandlungen zwischen Kommune und Trägern. Weitere Ausbauplanungen für den offenen Ganztag werden aufgrund der ungeklärten zukünftigen OGS-Finanzierung aktuell nicht von den Trägern unterstützt und sind daher zunächst ausgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez.

 

Martina Soddemann, Beigeordnete für Jugend & Soziales, Bildung, Integration und Kultur

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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07.02.2024 - Schulausschuss